Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 97. Sitzung / Seite 113

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15. Im aktuellen Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung ist zum Thema „Geschwindigkeit“ festgehalten, dass die österreichischen Geschwindigkeitslimits im internationalen Vergleich vergleichsweise hoch sind, dass nicht-angepasste Geschwin­digkeit die mit Abstand wichtigste Unfallursache darstellt und dass eine mittlere Geschwindigkeitssenkung um 1% eine Unfallreduktion von 3% mit sich bringt. Wie können Sie Ihren auch in diesem Sinne kontraproduktiven und gefährlichen Vorschlag für Tempo 160 rechtfertigen?

16. Die Bundesregierung ist von ihrem erklärten Ziel, die Zahl der Unfalltoten im Verkehr zu halbieren, meilenweit entfernt. Warum wollen Sie durch die Umsetzung Ihres Tempo-160-Vorschlags Österreich noch weiter von diesem wichtigen Ziel wegführen?

17. Welche Konsequenzen ziehen Sie aus der Tatsache, dass aufgrund seriöser wissenschaftlicher Schätzung über 15% der Lenker bei einem Tempolimit von 160 schneller als 160 fahren würden und dass die von Ihnen als Gegenmittel gepriesene Section Control keinerlei Handhabe dagegen bietet, dass Lenker z.B. auf der Hälfte der jeweiligen Strecke Tempo 200 und auf der Reststrecke Tempo 120 fahren?

18. Haben Sie weiterhin vor, trotz der einstimmigen Ablehnung von Tempo 160 in der Oberösterreichischen Landesregierung am 28.2.2005 Tempo 160 auch in Oberöster­reich versuchsweise einzuführen?

19. Was sagen Sie zu der Tatsache, dass sich der steirische FPÖ-Verkehrslandesrat LHStv Schöggl klar ablehnend zu Tempo 160 ausspricht?

20. Unterstützen sie generell Überlegungen, das Tempolimit z.B. auf Autobahnen den in der Praxis gefahrenen Geschwindigkeiten anzupassen, und falls ja, auf welcher sachlichen Grundlage?

21. Werden Sie angesichts der Tatsache, dass der Feinstaubausstoß bei höheren Geschwindigkeiten beträchtlich überproportional zunimmt, z.B. bei Tempo 160 gegenüber Tempo 130 um 41%, Ihre einseitig transportwirtschaftsfreundliche und gesundheitsfeindliche Position zum Immissionsschutz überdenken und sich bei den dringend erforderlichen Verschärfungen und Vollzugsverbesserungen des Immissions­schutzgesetzes-Luft (IG-L) statt als Bremser künftig als Motor engagieren, wenn nein, warum nicht?

22. Halten Sie weiterhin an Ihrem Plan fest, Tempo 160 versuchsweise einzuführen?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieser Anfrage gem. § 93 Abs. 1 GOG verlangt.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. Glawischnig als erster Fragestellerin zur Begründung der Dringlichen Anfrage das Wort. Ihre Rede darf gemäß § 93 Absatz 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten. (Abg. Dr. Glawischnig bleibt auf Ihrem Platz.)

Frau Abgeordnete, Sie sind die erste Fragestellerin und haben damit auch als erste Rednerin das Wort. (Abg. Dr. Van der Bellen: Zur Geschäftsbehandlung!)

Herr Klubobmann Van der Bellen, zur Geschäftsordnung. – Bitte.

 


15.02.00

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Die Dringliche Anfrage richtet sich an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, und es wäre natürlich höchst angebracht, wenn


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