Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 67

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und im Arzneimittelrecht. Das kann nicht unsere Zustimmung finden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

12.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Höllerer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 


12.28.12

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! In diesem nun vorliegenden Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz wird eine Neuordnung des Lebensmittelrechts vorgenom­men. Es wird damit auch den EU-Vorgaben zur Harmonisierung der Lebensmittel­rechte in den EU-Mitgliedstaaten voll entsprochen. Das ist ein Gesetz, das vor allem einen sehr anspruchsvollen Kernbereich abdeckt. Es geht darum, dass die gesamte Lebensmittelkette in dieses Sicherheitskonzept mit einbezogen wird. Damit wird also der Devise „Vom Feld bis zum Teller“ voll entsprochen.

Alle Lebensmittelunternehmer sind mit eingebunden. Das heißt, dass vom Primär­produzenten bis zum Konsumenten alle Unternehmer, die im Lebensmittelbereich tätig sind, diesem Lebensmittelsicherheitsgesetz unterliegen.

Es ist auch so, dass künftig eine Registrierungs- und Zulassungspflicht für Unter­nehmer, die im Lebensmittelbereich tätig sind, notwendig sein wird und dass dabei auch auf bestehende Kontrollnummern und Datenbanken zurückgegriffen werden kann.

Bezüglich der Datenbanken möchte ich zum Kollegen Pirklhuber Folgendes sagen: Er hat davon berichtet, dass es in anderen EU-Staaten große Probleme mit der Rinder­kennzeichnung gegeben hat. In Österreich wurde in dieser Angelegenheit vortreffliche Arbeit von den Bäuerinnen und Bauern geleistet. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Partik-Pablé.) Sie, Herr Kollege, haben das ganz kurz angedeutet, das ist richtig. Aber trotzdem möchte ich hier noch einmal betonen, dass bei uns eine Datenerfassung stattfindet, die wirklich Vorbildwirkung hat. Das muss man auch den österreichischen Bäuerinnen und Bauern zugute halten. Das ist eine vorbildliche Arbeit, die letztlich auch den Konsumentinnen und Konsumenten zugute kommt.

Meiner Ansicht nach ist es ganz besonders wichtig, dass im Lebensmittel­sicher­heitsgesetz auf die Klein- und Mittelbetriebe Rücksicht genommen wird. Es ist wichtig, dass der kleine Marktbereich eine bedarfsgerechte Regelung erfahren kann und dass Vorschriften erlassen werden können, die auf die spezifischen Erfordernisse der Direktvermarktung der kleinen Landwirte Rücksicht nehmen, sodass auch künftig eine Brettljause oder ein Almkäse, so wie es unsere Konsumentinnen und Konsumenten sehr zu schätzen wissen, angeboten werden können.

Wichtig ist meiner Überzeugung nach auch, dass Mehrfachkontrollen hintangehalten werden und dass durch den integrierten Kontrollplan eine effiziente Kontrollmöglichkeit gegeben ist, die sowohl den Verbrauchern als auch den Produzenten zugute kommt.

Es liegt hier ein Lebensmittelgesetz vor, das die Sicherheit der Lebensmittel in Öster­reich garantiert, das vor allem aber auch die Vielfalt des Lebensmittelangebots durch die Kleinerzeuger weiterhin absichert. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Spin­delberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


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