Diese Thematik mittels der UVP zu lösen,
ist also auch die falsche Richtung. Da sollte man vielleicht mehr beim
Tierschutzgesetz und bei anderen Dingen ansetzen als bei der UVP, denn das ist
ein gutes Gesetz, das wir weiterhin für die Umwelt und für die Menschen
umsetzen werden. Ich glaube, das sollte die Richtung sein. Aber wir reden
ohnedies im Ausschuss darüber, und ich freue mich schon darauf. (Beifall bei
den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.08
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.
21.08
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Kollege Heinzl meint es wahrscheinlich gut. Ich muss aber leider ebenfalls kritische Anmerkungen voranstellen.
Herr Kollege Heinzl, einen Punkt zur UVP und zur Windenergie muss man schon festhalten: Für ein Schotterwerk betragen die Abstände in Niederösterreich zum Beispiel an die 100 Meter, bei den Windkraftanlagen einen Kilometer. Wenn Sie sich die Verkehrsbewegungen bei einem Schotterwerk und bei einer Windkraftanlage anschauen, dann stehen die in keinem Verhältnis, was die Beeinträchtigung der Umgebung betrifft, sowohl in Sachen Lärmbelästigung als auch in Sachen Verkehr – um nur ein Beispiel zu nennen. In Ihrem Vorschlag würde das ja bedeuten, dass jedes Einzel-Windrad einer vollen UVP-Pflicht unterliegen würde. Das ist wirklich nicht im Sinne der Sache. Das muss ich leider festhalten.
Was die UVP-Schwellenwerte im Bereich der Tierhaltung betrifft, da gebe ich Ihnen schon Recht, vor allem was die Entwicklungen bei intensiven Tierställen, die Antibiotika-Resistenz, die Ausbringung von Medikamenten über Gülle et cetera betrifft. Also das ist auf jeden Fall ein Thema, dem kann man sich nicht ganz verschließen, weil, und das ist bekannt, bei Tierbeständen von über 400 Mastschweineplätzen zum Beispiel in der Regel bei den üblichen Haltungsformen der Medikamenteneinsatz deutlich zunimmt.
Erinnern möchte ich in diesem Zusammenhang an die Viehbestandsobergrenzen, die wir bis 1994 hatten. Die sind weit weg von dem, was Sie hier vorschlagen, denn Sie gehen eigentlich nur auf die Werte vor der letzten Novelle zurück. Aus unserer Sicht ist das nicht ausreichend. Man müsste das einmal fachlich für jede einzelne Tierart detailliert diskutieren.
Und das möchte ich auch Herrn Kollegen Hornek mitgeben: Kollege Hornek, ein UVP-Verfahren bedeutet keine Schikane für die Landwirtschaft. Das ist völliger Unsinn, denn das würde bedeuten, dass in allen anderen Bereichen eine Umweltverträglichkeitsprüfung auch eine Schikane ist. Es ist ein Verfahren zur Rechtssicherheit für beide Seiten, denn der Betrieb muss ja auch Rechtssicherheit haben, dass das, was er macht – die Anlage, die er errichtet, die Investitionen, die er tätigt –, nachhaltig ist, dass keine Probleme auftauchen, dass er damit also auch auf der sicheren Seite liegt.
Summa summarum: Wir werden über den Antrag
natürlich noch intensiv diskutieren, und ich hoffe, dass wir da vielleicht auch
eine gemeinsame Strategie finden, um diese Fragen zu lösen. – Danke. (Beifall
bei den Grünen.)
21.11
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. – Ich bitte, Platz zu nehmen!
Ich weise den Antrag 537/A
dem Umweltausschuss zu.