Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 64

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Die Notwendigkeit einer ÖH - Bundesvertretung erscheint in Anbetracht der weitrei­chenden Autonomie der Universitäten insbesondere nach einer Verbesserung der Kompetenzen und Möglichkeiten der Universitätsvertretung nicht mehr als gegeben.

Ein Zusammenschluss von Vertretern der einzelnen Universitäten auf freiwilliger Basis soll nach dem Vorbild der freiwilligen Rektorenkonferenz dieser ein studentisches Ge­genüber bilden. Eine Pflichtmitgliedschaft der Studierenden zur ÖH ist dadurch ent­behrlich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzu­leiten, der den Erfordernissen und Bedürfnissen der Studierenden auf den österreichi­schen Universitäten unter gleichzeitiger Berücksichtigung des geheimen, gleichen, un­mittelbaren und direkten Wahlrechts zu den Vertretungskörpern sowie der Stärkung der direktdemokratischen Instrumente entspricht.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über Punkt 3 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen An­trages gemäß der Geschäftsordnung stattfinden kann.

16.05.12Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend „Frauenpolitische Maßnahmen: Wo bleiben sie?“ (119/A)(E)


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 119/A(E).

Alle Abgeordneten haben den Dringlichen Antrag in der Zwischenzeit übermittelt be­kommen, sodass wir von der Verlesung Abstand nehmen können.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Das Regierungsprogramm bleibt im Kapitel „Frauenpolitische Maßnahmen“ gerade die Maßnahmen selber schuldig und erschöpft sich in größtenteils unkonkreten Ansagen ohne budgetäre Bedeckung. Eine Konkretisierung der Maßnahmen, die Ausarbeitung von Aktionsprogrammen oder die Dotierung von frauenpolitischen Anliegen im Zuge der Budgetverhandlungen unterblieben bisher, obwohl die Zeit drängt und sich viele Frauen in zentralen Lebensbereichen mit Ungerechtigkeiten und Hindernissen konfron­tiert sehen:

Einkommensgerechtigkeit

Die Einkommensschere in Österreich geht weiter auf, wie der aktuelle Einkommensbe­richt des Rechnungshofes zeigt. Von 1998 auf 2005 ist der Einkommensunterschied von Frauen und Männern um 0,8% (von 39,6% auf 40,4% gestiegen). 

 


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