Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 51

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sich darauf verständigt, in Bezug auf die offene und heikle Frage: Wie grenze ich sorg­fältig die Vielzahl im Bereich der Daseinsvorsorge tätigen Organisationen vom erhöh­ten bürokratischen Aufwand getrennter Rechnungsführung ab?, eine einheitliche neue Definition in die Begründung zum § 4 aufzunehmen. Das ist im Zusammenwirken der Fraktionsführer gelungen.

Kollege Dolinschek, der den längeren Paragraphen verlesen musste, hat um Entschul­digung gebeten. Es gibt aber die Möglichkeit, dass das Hohe Haus seine Vorstellung der Interpretation, was unter die erweiterte Daseinsvorsorge fällt, in die Begründung zur Abänderung des Paragraphen aufnimmt.

Was den Bereich des Börse- und Bankwesengesetzes betrifft, weiß ich, dass in we­sentlichen Teilen eine Einigkeit aller Fraktionen hergestellt wurde. Es ist aber die offe­ne Frage in der Diskussion zwischen den Fraktionen, aber durchaus auch mit meinem Haus geblieben: Ist es sinnvoll, an der obersten Grenze der EU-Richtlinie zu sein, oder ist es sinnvoll, im Gleichklang mit anderen Ländern einen niedrigeren Schwellenwert zu nehmen?

Ich will an dieser Stelle nicht das verheimlichen, was ich auch im Ausschuss gesagt habe: Transparenz ist immer ein Schutz für die Kleinanleger. Eine gesunde Börse ist eine Börse, wo möglichst alle Marktteilnehmer den gleichen Informationszugang ha­ben. Jede Asymmetrie im Informationszugang bedeutet, dass ein Marktteilnehmer zu­lasten eines anderen einen Informationsvorsprung zu Geld macht. Daher ist es sinn­voll, darüber nachzudenken, nicht nur die Richtlinien umzusetzen, sondern auch im Interesse des Börsenstandortes Wien entsprechende Maßnahmen zu setzen.

Ich verstehe umgekehrt aber auch, dass man bis zum heutigen Plenum nicht die not­wendige Zeit hatte, eine volle Evaluierung zu machen, und darf nur die Unterstützung, so wie auch in der Fraktionsführersitzung des BMF, anbieten – ich weiß das auch von der Kollegin Berger vom BMJ –, dass wir alles an Daten, so schnell es geht, evaluie­rungsmäßig zur Verfügung stellen werden und dass wir, wenn dieses Hohe Haus im Rahmen einer Entschließung die Bundesregierung beziehungsweise die beiden Minis­terien auffordert, die notwendigen Daten zu liefern, das im Zusammenwirken mit der Übernahmekommission, aber auch dem Kapitalmarktbeauftragten der Bundesregie­rung gemeinsam erstellen würden.

Unser Angebot steht, alle Daten rasch zu liefern, die internationale Vergleichbarkeit darzustellen und auf dieser Grundlage dann eine Entscheidung des Hohen Hauses möglich zu machen. Wenn wir für eine diesbezügliche Arbeit – jetzt drehe ich mich schon um und schaue zu den Kolleginnen und Kollegen des Ministeriums – zwei Monate Zeit hätten, würden wir das hinbekommen. In diesem Sinne das Angebot, es rasch zu erledigen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fer­dinand Maier. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.23.41

Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Staatssek­retäre! Ich möchte eigentlich die Diskussion, die im Finanzausschuss rund um die Fra­ge der Finanzmarktaufsicht und deren Zukunft stattgefunden hat, ein bisschen anspre­chen, weil ich glaube, dass die Debatte an sich recht sachlich geführt war, durchaus auch am Boden des Regierungsprogramms. Nachdem es ja auch einen Initiativantrag aller Parteien aus der letzten Periode gibt, glaube ich, sollte man im Sinne dieses Initia­tivantrages auch weiterdiskutieren.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite