Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 63

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Aktionärs (§ 91 Abs. 1), die Verkürzung der Fristen für die Beteiligungspublizität eines Emittenten.

Zu Art. 3 (Änderung des Bankwesengesetzes):

Zu § 38 Abs. 2 Z 9:

Die bisherige Z 9 in der Fassung BGBl. I 1996/753 ist redaktionell richtig zu stellen, da sie noch auf die Auskunftserteilung an die Bundeswertpapieraufsicht anknüpft, deren Funktion seit 1.4.2002 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die FMA übergegan­gen ist.

Diese Bestimmung kann gemäß § 38 Abs. 5 BWG vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen beschlossen werden.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Mag. Bruno Rossmann, Lutz Weinzinger, Josef Bucher Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung eines Berichts über die Umsetzung und die Auswirkungen des Bundesgesetzes, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden

eingebracht im Zuge der Debatte über den Antrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (82/A), in der Fas­sung des Ausschussberichtes 55 d.B.

Mit der Novelle zum Börsegesetz und zum Bankwesengesetz wird die Richt­linie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, umgesetzt.

Die Auswirkungen kapitalmarktrechtlicher Meldepflichten sollen in Zusammenarbeit mit der Finanzmarktaufsicht und der Übernahmekommission unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklung analysiert werden. Deshalb sollte innerhalb angemessener Zeit dem Nationalrat ein Bericht vorgelegt werden, der eventuell auftretende Unstim­migkeiten und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Justiz werden ersucht, dem Nationalrat bis Ende 2008, auf der Basis der Anwendungserfahrungen der voll­zugszuständigen Behörden (Übernahmekommission und Finanzmarktaufsicht) und unter Einbeziehung von Kapitalmarktexperten einen Bericht über die Transparenzver­pflichtungen am Kapitalmarkt vorzulegen. Dieser Bericht soll potentielle Problemfelder darstellen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Des weiteren sollen der Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Jus­tiz dem Parlament bis 15. September 2007 unter Einbeziehung der vollzugszustän­digen Behörden über internationale Beispiele und Erfahrungen einer Absenkung der


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