Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 70

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Staatssekretär Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


12.22.31

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte in aller Kürze auf zwei Ausführungen ein­gehen.

Herr Abgeordneter Schieder hat darauf hingewiesen, dass, je dichter das Netz an Ab­kommen ist, umso mehr Abkommen notwendig sind. Ich möchte aber nicht verschwei­gen, dass wir hier dann zunehmend an die Grenze des Machbaren kommen, wenn die Erweiterung der Europäischen Union weitergeht. Es ist eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes und der Union, dass in überschaubarer Zeit alle Mitgliedstaaten miteinander entsprechende Abkommen geschlossen haben. Dies ist schon deswegen unbedingt notwendig, weil es ja ein Zusammenspiel gibt zwischen den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie diversen Richtlinien der Europäischen Union. Ich erinnere nur an die Mutter-Tochter-Richtlinie oder die Zinsbe­steuerungsrichtlinie oder die Fusionsrichtlinie.

Das heißt, wir müssen in diesem Zusammenspiel dafür sorgen, dass das Netz lücken­los funktioniert. Nach den Grundsätzen der Mathematik führt das aber dazu, dass die Formel n Faktorielle minus eins halbe einen sehr, sehr raschen progressiven Anstieg der notwendigen Abkommen anzeigt, die in Zukunft mit jedem neuen Mitgliedsland ab­zuschließen sind, und uns so die Notwendigkeit einer vertieften Zusammenarbeit in der Europäischen Union deutlich vor Augen führt.

Ich darf an dieser Stelle darauf verweisen, dass Vizekanzler Molterer bereits bei sei­nem ersten Besuch in Berlin der deutschen Präsidentschaft die Bereitschaft Öster­reichs deutlich gemacht hat, sie bei Formen der Harmonisierung der Unternehmens­besteuerung zu unterstützen. Ich finde das vernünftig und richtig und freue mich dies­bezüglich auch, dass Österreich seine Position in diese Richtung fortentwickeln konnte.

Die zweite angesprochene Frage war die Frage des Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Königreich Schweden. An sich wird hier die Schnelligkeit bei der Adaptierung von Abkommen deutlich: Unsere Damen und Herren im Finanzministerium haben am 23. und 24. Mai 2006 die Revisionsverhandlungen geführt, und das Protokoll konnte bereits am 21. August 2006 unterzeichnet werden. Bedingt durch die Nationalratswahl haben wir eine Verzögerung, die rein durch den Legislativprozess Österreichs bedingt ist, aber grundsätzlich bemüht sich das Finanzministerium, zeitgerecht notwendige Re­visionen durchzuführen.

Das Problem ist aber auch: In der Komplexität des internationalen Steuerrechts sind Steuerberater, Anwälte und Experten oft viel, viel schneller als die Verwaltung selbst, bis diese also draufkommt, was ihr entgeht. Das heißt: Es ist ein beständiger Kampf um die Grundlage zu führen und in diesem Sinne auch laufend zu adaptieren. Ich ver­stehe, dass dies ein Prozess ist, der auch aufwendig für die Abgeordneten ist – wir ha­ben ja in jedem Jahr diesbezüglich mehrere Abkommen zu bewältigen –, ich bitte aber um Verständnis dafür, dass es notwendig ist, gerade solche Maßnahmen zu setzen, damit sich nicht einzelne Steuerzahler Steuervorteile aus einer Doppelnichtbesteue­rung holen und damit einseitig bevorzugt würden gegenüber jenen, die nur in einem Land der Steuerpflicht unterliegen.

Zum Thema Schweiz: Das ist ein besonderer Fall. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich sozusagen in einer Doppelfunktion, in einer schwierigen Situation bin. Ich habe nämlich auf dieses Problem als Oppositionsabgeordneter aufmerksam gemacht. (Abg. Kopf: Das wird keinen interessieren!) Und ich habe auf das Risiko hingewiesen, dass


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