wir in Wirklichkeit zwar eine Gemeindefinanzierung machen, aber von lauter Gemeinden in der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Aus diesem Grund hat damals die SPÖ-Fraktion dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht zugestimmt. Damals war aber auch die Erklärung, warum man es machen will, die gleiche, und die hat natürlich auch einen wahren Kern: Die Schweiz hat Österreich im Zusammenhang mit den Regeln für die Grenzgänger einem gewissen Druck ausgesetzt – das ist bei Verhandlungen so – und sie hat uns sozusagen vor die Alternative gestellt, entweder einen noch höheren Verlust zu erleiden oder in diesem Bereich nachzugeben.
Ich war persönlich im Finanzamt Feldkirch. Wir haben geredet mit den Damen und Herren, die dort die schwierige Aufgabe der Veranlagungen haben. Natürlich ist in dem Bereich eine Veränderung eingetreten, sie dürfte aber nicht jenen genannten Betrag erreichen, den Sie vorher zitiert haben. 30 Millionen € würden uns jedenfalls deutlich treffen, so hoch dürfte es aber nicht sein. Ich verspreche aber, dass ich bei guter Gelegenheit einen entsprechenden Bericht ohne weitere Anforderung erstellen werde, und darf mir erlauben, dies via Fraktionen bekannt zu geben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Kopf: Super!)
12.27
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 3 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
12.27
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Vorneweg: Die Sozialdemokraten werden diesen in Behandlung stehenden Abkommen zustimmen, den Abkommen zur Doppelbesteuerung mit Lettland, Schweden, Slowenien. Inhaltlich sind alle drei bereits mehrfach erläutert, sodass ich mir das ersparen kann. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es in Zukunft möglicherweise auch Revisionsbedarf beim Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland geben kann, und das im Zusammenhang mit der Abschaffung der Erbschaftssteuer in Österreich.
Es ist mir wichtig, an dieser Stelle darauf hinzuweisen,
dass, wenn auch die ÖVP auf einem ersatzlosen Auslaufen dieser
Erbschaftssteuer beharrt, das noch lange nicht heißt, dass auch die
SPÖ die Abschaffung der Erbschaftssteuer will. Nein, wir wollen die
Abschaffung nicht. Wir wollen eine sozial gerechte und leistungsfördernde
Reparatur mit entsprechend hohen Freibeträgen. (Ruf bei der ÖVP: Was ist denn daran leistungsfördernd?)
Ich persönlich glaube, dass diese Vorgangsweise nichts anderes bedeutet
als einmal mehr die Umverteilung weg von den Armen, hin zu den Reichen. (Beifall
bei der SPÖ. – Abg. Lentsch:
So ein Unsinn!)
Wir werden in dieser unserer Meinung auch sehr bestärkt durch eine große Anzahl von Ökonominnen und Ökonomen: 304 an der Zahl haben kürzlich bestätigt, dass die Besteuerung der Weitergabe von sehr großen Vermögen gerechtfertigt und für eine gerechte Steuerpolitik sogar notwendig ist. Sie würde Spielraum für die Senkung der Steuern auf Arbeit schaffen, was wiederum die Anreize für Erwerbsarbeit und Leistung stärken würde.
Im Zusammenhang mit dem geringen Aufkommen aus vermögensabhängigen Steuern in Österreich: Wir liegen bei 1,1 Prozent, der EU-15-Durchschnitt beim Fünffachen. Es gibt Länder, wo das bis an die 20-Prozent-Marke heranreicht. Ich meine daher, dass eine Anpassung gerechtfertigt ist. Eine Angleichung an das europäische Niveau würde mehr als 4 Milliarden € einbringen – das könnte für die Entlastung der Arbeitseinkommen bereitstehen, mit den positiven Effekten mehr Beschäftigung, Stärkung von
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