Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 99

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Aspekte erhöht, die Berechnungsgrundlage: die zumutbare Unterhaltsleistung, die Frei­beträge und die Beihilfe als solche. Es ist also eine durchgehende Erhöhung, sodass in Einzelfällen nach unseren Erfahrungen sogar noch etwas mehr herauskommen kann. Und ich denke, dass das ein Maßstab auch für das Studienförderungsgesetz ist, des­sen Beschlussfassung demnächst ansteht, dass wir das also auch ganz klar abgelten, so wie bei den Schülerinnen und Schülern.

Im Abänderungsantrag Auer/Krainer ist dieses Gesetz auch noch einmal erwähnt. Da geht es um eine deutliche Verwaltungsvereinfachung und Erleichterung für die Kinder aus getrennt lebenden Familien, die bisher alle drei Jahre gezwungen waren, vom Ge­richt her einen Bescheid einzufordern, damit die tatsächliche Unterhaltsleistung eben so ist, wie sie ist. In ungefähr 2 000 Fällen musste das in regelmäßigen Abständen gemacht werden, und in ungefähr 15 bis 20 Fällen ist tatsächlich eine Veränderung von ein paar hundert Euro herausgekommen.

Wenn man das nachrechnet, so wird deutlich, dass der Verwaltungsaufwand in diesem Zusammenhang das Hundertfache von dem beträgt, was der Staat sich hier erspart hat, abgesehen davon, dass es zum Teil auch psychisch sehr schwierig war, den Kin­dern das zuzumuten. Auch das wird jetzt geändert.

Ein rundum gelungenes Gesetz also, diese Novelle zum Schülerbeihilfengesetz. Ich danke auch der Bundesregierung und der Frau Ministerin Schmied, die das so gut vor­bereitet hat. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.21


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bucher. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.21.24

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Vertreter der Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur, meine Ausführungen kom­plettierend und gemäß dem Versprechen, einen Entschließungsantrag einzubringen, zu unserem Vorschlag der Einführung einer Pendlerbeihilfe den Entschließungsantrag kurz in seinen Grundzügen verlesen – erläutert ist er schon, und ich glaube, dass ich zum Inhalt nicht mehr viel zu sagen brauche.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Scheibner, Dolinschek und Kollegen be­treffend Einführung der Pendlerbeihilfe in Form eines kilometerabhängigen Pendlerab­setzbetrages mit Negativsteuerwirkung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat rechtzeitig eine Regierungsvorlage im Sinne der Einführung einer Pendlerbeihilfe zuzuleiten, sodass ein Inkrafttreten mit 1. 1. 2008 sichergestellt ist.

*****

Wir sind davon überzeugt, dass dieser Entschließungsantrag dazu führen würde, die Mehrbelastungen der Pendler abzugelten, die angesichts der Treibstofferhöhung evi­dent sind, und dadurch eine effektive Bekämpfung der Aushöhlung des ländlichen Rau­mes zu ermöglichen. (Beifall beim BZÖ.)

13.22

 


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