Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 100

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Antrag des Herrn Abgeordneten Bucher ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Scheibner, Dolinschek und Kollegen,

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1.) Bericht des Budgetaus­schusses über die Regierungsvorlage (43 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gerichts­gebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Einkommensteuerge­setz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Um­gründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Normverbrauchsabgabegesetz, die Bundesabga­benordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das EG-Amtshilfegesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Garantiegesetz 1977, das Bundeshaushalts­gesetz, das Bundesfinanzierungsgesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Schülerbeihilfenge­setz 1983, das Universitätsgesetz 2002, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bun­destheaterorganisationsgesetz, das Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bun­dessporteinrichtungen, das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Bundesbahngesetz geändert werden (Budgetbegleitgesetz 2007) (67 d.B.)

betreffend Einführung der Pendlerbeihilfe in Form eines kilometerabhängigen Pendler­absetzbetrages mit Negativsteuerwirkung

Von den rund 1,5 Mio. pendelnden Arbeitnehmer/innen in Österreich sind allein 600.000 auf das Auto angewiesen. Die von der Bundesregierung beschlossene Mine­ralölsteuer-Erhöhung für Benzin (plus 3 Cent) und Diesel (plus 5 Cent) bedeutet für die Pendler/innen eine jährliche Mehrbelastung von 56 Millionen Euro und trifft da vor allem die unteren Einkommensbezieher/innen.

Eine geplante 10-prozentige Erhöhung des Pendlerpauschales würde nur ca. 20 Millio­nen Euro an Steuerersparnis bringen und jenem Teil (rund ein Drittel) der österreichi­schen Arbeitnehmer/innen welche derzeit keine Lohnsteuer bezahlen (Einkommen unter 1.130 Euro) überhaupt nichts nützen und ist daher aus sozialgerechten Gesichts­punkten abzulehnen.

Davon betroffen sind jedenfalls 40 % aller beschäftigten Frauen, nämlich die, die in Teilzeit arbeiten.

Ein neues System zur Entlastung der Pendler/innen ist notwendig.

Es ist daher notwendig als Ersatz für die Pendlerpauschale und des Verkehrsabsetzbe­trags die Pendlerbeihilfe in Form eines kilometerabhängigen Pendlerabsetzbetrag mit Negativsteuerwirkung ein zu führen. Nur so kommt die steuerliche Entlastung allen Pendlern zu Gute, weil entweder der Arbeitnehmer um diesem Betrag weniger Lohn­steuer zahlt, oder wenn er keine Steuer bezahlt, diesen als Negativsteuer direkt be­kommt. Wenn notwendig sollte dafür auch die bestehende Begrenzung der Negativ­steuer angepasst werden.

Damit würden vor allem die bis jetzt benachteiligten Bezieher kleinerer Einkommen stark entlastet werden und in Form einer Negativsteuergutschrift profitieren.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite