Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 25

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Ausschuss für Sportangelegenheiten:

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geändert wird (66 d.B.);

Verfassungsausschuss:

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die EU-Strukturfonds in der Periode 2007–2013 (74 d.B.);

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Antrag 191/A(E) der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Totalreform des Ökostromgesetzes.

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Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 307/AB

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass das gemäß § 92 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 307/AB der Anfrage 315/J der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lufttaxi-Service mit SAAB 105-OE durch den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledi­gung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz ist für den heutigen Sitzungstag sowie für die folgenden Sit­zungs­tage bis einschließlich 27. April 2007 jeweils eine Tagesblockredezeit von „9 Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 131 Minuten, Grüne und FPÖ je 108 Minuten sowie BZÖ 63 Minuten.

Bei der Budgetdebatte am 3. Mai 2007 ist eine Tagesblockredezeit von „8 Wiener Stunden“ festgelegt worden, sodass sich folgende Redezeit für diesen Tag ergibt: SPÖ und ÖVP je 116 Minuten, Grüne und FPÖ je 92 Minuten sowie BZÖ 64 Minuten.

Ferner wurde in der Präsidialkonferenz Konsens über die Gestaltung der Debatte zu den vorliegenden Verhandlungsgegenständen erzielt:

Die Redezeitregelung für Regierungsmitglieder gemäß § 57 Abs. 8 GOG wird nicht in Anspruch genommen.

 


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