Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 26

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Die Redezeit des ressortzuständigen Regierungsmitgliedes, die 20 Minuten über­schrei­tet, beziehungsweise die Redezeit des zuständigen Staatssekretärs, die 10 Minuten überschreitet, wird auf die Redezeit der entsprechenden Regierungs­fraktion angerech­net werden.

Weiters wird die Redezeit ressortfremder Regierungsmitglieder beziehungsweise Staatssekretäre jedenfalls auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet werden. Ausgenommen hievon ist die Redezeit des Herrn Vizekanzlers bei den Themenbereichen „Oberste Organe“ und „Bundeskanzleramt“, sofern die Rede­zeit die Dauer von 10 Minuten nicht überschreitet.

Hierüber hat der Nationalrat abzustimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit einstimmig angenommen.

Wir werden die Debatte – entsprechend unserer Gepflogenheit – so führen, dass allgemeine – eigentlich in die Generaldebatte gehörende – Ausführungen bei den Themenbereichen „Oberste Organe“ und „Bundeskanzleramt“, die unter einem verhandelt werden sollen, gemacht werden können.

Bei der Verhandlung des Bundesvoranschlages werden die entsprechenden Budget­kapitel am selben Tag jedenfalls zu Ende beraten werden. Die Sitzung wird danach unterbrochen.

09.06.231. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (39 d.B.): Bundes­gesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bun­desfinanzgesetz 2007 – BFG 2007) samt Anlagen (70 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (40 d.B.): Bundes­gesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2008 (Bun­desfinanzgesetz 2008 – BFG 2008) samt Anlagen (71 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Im Sinne einer in der Präsidialkonferenz einvernehmlich abgesprochenen Vorgangs­weise wird die Debatte in

einen Teil Oberste Organe/BKA, Frauen und Sport,

einen Teil Landesverteidigung,

einen Teil Justiz,

einen Teil Wirtschaft und Arbeit,

einen Teil Verkehr, Innovation und Technologie,

einen Teil Gesundheit, Familie und Jugend,

einen Teil europäische und internationale Angelegenheiten,

einen Teil Unterricht, Kunst und Kultur,

 


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