haben für die Jahre bis 2012 im Gesamtumfang von gerundet 1,9 Milliarden € vorgesehen. – Es ist daher festzuhalten, dass, wenn man einen sogenannten ersten Schritt in die Debatte machen möchte, die Vorhaben, die mit 4 Milliarden € veranschlagt waren, nur mit zirka 50 Prozent bedeckt sind. In den Jahren 2009 bis 2012 findet sich daher eine planmäßige Deckungslücke von 500 Millionen € pro Jahr.
Das tatsächliche Budget, welches wir nun vor uns haben, bringt – und zwar unter Fortschreibung von Ansätzen, die von den Jahren 2007 und 2008 abzuleiten sind – bis inklusive 2012 gerundet 1,4 Milliarden zum Ausdruck. Das heißt, dass bisher im Verhältnis zum Bedarf von 4 Milliarden und einem Bestand von 1,9 Milliarden nur 49 Prozent des Solls planmäßig budgetiert waren und nunmehr – unter der Annahme eines Bedarfs von 4 Milliarden und einem tatsächlichen Bestand von gerundet 1,4 Milliarden – nur 36,5 Prozent des Solls budgetmäßig geplant sind, außer es käme zu einer explosionsartigen Anhebung des Budgets ab dem Jahr 2009, was abzuwarten bleibt.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass die Aussage der Umsetzung der Ziele des „ÖBH 2010“ politisch nicht aufrechtzuerhalten ist, weil sie aus dem Budget keineswegs ableitbar ist. Ich stelle ferner fest, dass es geboten wäre, die Realisierung des „ÖBH 2010“ beziehungsweise die Umsetzung der Forderungen der Bundesheerreformkommission zu evaluieren (Abg. Scheibner: Das ist alles in Ordnung!) und erhebe hiemit namens der Freiheitlichen Partei die politische Forderung auf Neueinsetzung und Neuinstallierung der Bundesheerreformkommission – tunlichst unter dem vormaligen Vorsitzenden, soweit es seine Gesundheit erlaubt –, um deren Umsetzungsschritte zu evaluieren. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der FPÖ.)
17.27
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Fichtenbauer eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Weinzinger,
Gradauer, Dr. Fichtenbauer, Dr. Bösch, Dr. Haimbuchner
und weiteren Abgeordneten betreffend die Vorlage eines von Univ. Prof. Dr. Koziol
im Auftrage des BM für Landesverteidigung verfassten Gutachten betreffend
Möglichkeiten des Ausstiegs aus dem Eurofighter Vertrag; eingebracht im
Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (39 d.B.), BFG 2007 samt Anlagen (70 d.B.).
Mit Beschluss des
Nationalrates vom 30.10.2006 wurde ein Untersuchungsausschuss betreffend die
Beschaffung von Kampfflugzeugen eingerichtet. Ein wesentlicher Zweck dieses
Ausschusses kann darin gesehen werden Grundlagen für die juristische Beurteilung
der Ausstiegsfrage aus dem „Eurofighter – Vertrag“ hervor zu
bringen. Die Anschaffung dieser Kampfflugzeuge belastet das Budget im
Allgemeinen, auf Grund der sehr hohen Betriebskosten aber vor allem das Budget
des BMLV, massiv.
Die Kosten der
Durchführung des Ausschusses selbst sind aus den der Parlamentsdirektion
budgetierten Mitteln zu begleichen. Die Höhe der Belastung des Budgets ist
insbesondere im Bereich der Personalkosten, aber auch im Bereich des Sachaufwandes
von der Dauer des Ausschusses abhängig. Um eine effiziente Verfahrensführung
zu gewährleisten ist es erforderlich, dass alle Ämter und
Behörden mit dem Ausschuss so kooperieren, wie es die Verfahrensordnung
für parlamentarische Untersuchungsausschusse vorsieht.
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