Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 326

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Es ist daher notwendig, jene gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die das Familien­ministerium, aber auch das Finanzministerium dazu anhalten, dass endlich durch die Mitfahrmöglichkeit in Schulbussen für Nichtschüler bedarfsorientierte Verkehrs­erschließung im ländlichen Raum ermöglicht wird. Der ländliche Raum ist gegenüber den Ballungszentren bei der Verkehrserschließung ohnehin derart benachteiligt, dass das Nicht-Ausschöpfen der vorhandenen Kapazität der Schulbusse nicht mehr länger leistbar ist. Die Umwandlung von Schüler- in Linienbusverkehr würde den Gemeinden unzumutbar teuer kommen. Die billigste und effizienteste Lösung ist daher, dass die Schulbusse auch Nichtschüler zum vollen Fahrpreis zumindest bis zur nächsten Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz mitnehmen können. Die gesetzlichen Grundlagen (vor allem das Gelegenheitsverkehrsgesetz) müssen daher in diese Richtung geändert werden und anfallende Versicherungsfragen geregelt werden.

Das FLAG hat bereits vor geraumer Zeit die Mitfahrmöglichkeiten für andere Personen als Schüler geöffnet. Seit den 70ern können auch Kindergartenkinder mitfahren und seit Mitte der 90er Jahre Lehrlinge, Behinderte und Einzelpersonen, die den gleichen Weg zurücklegen. Einzige Voraussetzung dafür ist allerdings die Regelmäßigkeit der Beförderung. Unregelmäßige Beförderungen können bis jetzt nicht durchgeführt wer­den, selbst wenn Plätze frei sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit es Schulbusunternehmen ermöglicht wird, neben Schülern auch andere Per­sonen – sofern Plätze frei sind - mit Schulbussen entlang festgelegter Wegstrecken gegen ein entsprechendes Entgelt befördern zu können.“

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haberzettl. 2 Minuten möchten Sie sprechen. – Bitte.

 


13.53.43

Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Herr Bundesminister! Sehr verehrte Damen und Herren! Blau-orange Pakete im Verkehrsbereich sind äußerst gefährlich; ich darf Ihnen nun eines dieser Pakete schildern.

Der Herr Verkehrsminister hat sein Amt angetreten mit einer Verpflichtung, mit Ver­bind­lichkeiten im Schieneninfrastrukturbereich von 7,9 Milliarden €, in der ASFINAG, im Straßenbereich Verbindlichkeiten von 9,7 Milliarden € – ersparen Sie es mir, noch näher auf Seibersdorf einzugehen. Das waren die Rahmenbedingungen, unter denen dieser Verkehrsminister sein Amt angetreten hat. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kukacka.) – Herr Kukacka, Sie werden heute noch einen historischen Augen­blick erleben, bitte schweigen Sie jetzt! (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Kollegin Moser, ich darf Ihnen beipflichten – obwohl ich dort „dumpf gebrütet“ habe, muss ich Ihnen beipflichten –: Es gibt Verbesserungen in der Infrastruktur – leider nicht in dem Ausmaß, wie es wünschenswert wäre. Es gibt Verbesserungen sehr wohl auch im gemeinwirtschaftlichen Leistungsbereich – leider aber nicht in dem Ausmaß, wie es wünschenswert wäre. Und auch die im Budgetpfad genannten Zahlen,


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