Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll24. Sitzung / Seite 109

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Einrichtung einer parteipolitisch unabhängigen Beschwerdestelle, an die sich Eltern und Schüler im Falle parteipolitischer Agitation an öffentlichen Schulen wenden kön­nen.

Politiker, auch wenn sich als nicht schulfremd gelten, dürfen in Schulen in Wahlkampf­zeiten keine öffentlichen Aktivitäten setzen oder Veranstaltungen abhalten.

Schulfremde Politiker sind grundsätzlich nur dann zu Veranstaltungen zuzulassen, wenn alle im Nationalrat vertretenen Parteien eingeladen wurden.“

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Meine Damen und Herren, die Versuchung ist natürlich groß, auch in der Schule Politik zu machen. Daher ist es notwendig, dass wir heute darauf achten, dass die Schule nicht frei von Politik, aber frei von Parteipolitik bleibt. (Beifall bei der FPÖ.)

13.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Ing. Hofer, Kickl, Vilimsky und weiterer Abgeordneter ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit zur Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Herbert Kickl, Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend begleitende Maßnahmen zur Senkung des Wahlalters; eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvor­lage (94 d.B.): Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird in der 24. Sitzung des Nationalrates am 5. Juni 2007

Es gibt viele Gründe, die für eine Senkung des Wahlalters und eine direkte Einbindung junger Österreicher in den demokratischen Entscheidungsprozess sprechen.

Eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre birgt aber auch die Gefahr, dass Schüler von Lehrern, die in hohem Ausmaß als Mitglied den Proporzparteien und zunehmend auch den gesellschaftspolitisch verantwortungslos agierenden Grünen angehören, par­teipolitisch vereinnahmt werden.

Schulen werden durch Parteipolitik und Wahlkämpfe stärker als bisher im Fokus der Parteisekretariate stehen. Kondomverteilende Ministerinnen und Verteileraktionen grüner Gesellschaftspolitiker vor Schulen sind Vorzeichen einer Entwicklung, die sich unsere Demokratie nicht verdient hat. In Kärnten haben Tageszeitungen darüber be­richtet, dass der Schulreferent des Landes anlässlich eines Schulbesuchs Hausauf­gaben erlassen hätte. Auch das ist offenbar für manchen Politiker eine Möglichkeit, Sympathien junger Wähler zu gewinnen.

Bisher entscheidet der Schuldirektor, ob es sich bei Auftritten von Regierungsmitglie­dern über Informationsveranstaltungen über parteipolitische Aktivitäten handelt. Er ent­scheidet auch über den Aushang von Informationsmaterialen. Hier muss im Beschwer­defall eine parteipolitisch unabhängige Schlichtungsstelle geschaffen werden, an die sich Eltern und Schüler wenden können. 

Nicht schulfremde Personen dürfen bis dato jedenfalls an Schulen aktiv werden. Dazu gehören beispielsweise die Unterrichts- oder Bildungsministerin, der Landeshaupt­mann als gesetzlicher Landesschulratspräsident und der entsprechende Schulreferent der Landesregierung. In Wahlkampfzeiten sollte jedoch auch diesem Personenkreis –


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