dern wir reden nur über das, worum es geht! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten
der ÖVP. – Abg.
Dr. Stummvoll: Sehr gut!
Bravo!)
Gehen tut es darum, dass mit 1. Jänner 2008 die neue Strafprozessordnung in Kraft tritt, und – und das freut mich – dass die Notwendigkeit erkannt wurde, dass das Finanzstrafgesetz entsprechend angepasst wird.
Ich sage Ihnen gleich: Weil das eben eine wirkliche Notwendigkeit ist und weil es auch gar nicht schlecht gemacht wurde, werden wir – obwohl Oppositionspartei; ich könnte jetzt in diese kurze Abhandlung die Aufgaben der Opposition hineinarbeiten, werde es aber nicht tun – dem grundsätzlich zustimmen.
Wir wollen aber auch zwei Dinge anmerken; sie wurden auch schon im Ausschuss benannt und wurden dort von den Rechtskundigen mit leichtem Kopfnicken zumindest zur Kenntnis genommen.
Punkt eins: Im Finanzstrafgesetz müsste man den Beschuldigtenbegriff der Strafprozessordnung übernehmen. Das ist wichtig, da es sonst zu Unterschieden zwischen gerichtlichen und Verwaltungsverfahren kommen kann. Ich spreche hier als Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder aus eigener Erfahrung: Das ist oft äußerst unangenehm!
Punkt zwei: Im Ermittlungsverfahren besteht keine Möglichkeit, Einspruch wegen Rechtsverletzung zu erheben. Dies ist in der Strafprozessordnung möglich, aber in der Finanzstrafprozessordnung, die hier im Finanzstrafgesetz ja gemeinsam abgewickelt wird, ist das leider nicht möglich, und da kann es zu manchen Unstimmigkeiten kommen – wie ich das übrigens vor drei Wochen in einem Finanzamt bei einer entsprechenden Amtshandlung erlebt habe.
Grundsätzlich sind das Gesetz und der Gesetzesantrag
in Ordnung, grundsätzlich ist es ein guter Ansatz. Wir werden diesem
Gesetzesantrag daher zustimmen. (Beifall
bei der FPÖ.)
20.55
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
20.55
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es ist eine Konsensmaterie, wie sich das schon in den Äußerungen des Vorredner abgezeichnet hat. Und ich glaube auch, dass es wichtig ist, dass die Bestimmungen hier in das Finanzstrafverfahren übernommen werden, die aus der Strafprozessordnung herrühren. Einige Verbesserungen ergeben sich insofern, als die Finanzstrafbehörde nunmehr in der Lage ist, entsprechend oder analog zur Prozessordnung zu ermitteln. Und das bedeutet auch, dass sie damit mehr Rechte zugeordnet bekommt, und vor allem in der zweiten Stufe, wenn ein Strafverfahren wegen Unzuständigkeit beendet ist, muss da nicht so wie in der Vergangenheit unterbrochen werden, sondern kann das Verfahren fortgeführt werden. Das bedeutet auch, dass dadurch ein gewisser Beschleunigungseffekt verbunden ist.
Vor allem halte ich es für wichtig, dass wir uns auch einmal vor Augen halten, dass jene, die Steuern hinterziehen, eigentlich alle schädigen und daher vieles getan werden muss, damit diese Schädigung aller und vor allem der Republik eben reduziert wird, was in den letzten Jahren meiner Meinung nach nicht ganz so konsequent verfolgt worden ist. Und daher ist es gut, dass man, nachdem die Instrumente der Zollbehörde nicht mehr so beansprucht werden können, nun klare Verfahrensrichtlinien einführt, um jene Gleichsetzung – zum Beispiel der Arbeitnehmer mit den Veranlagten – wieder herbeizuführen, weil die einen die Steuern gleich abgezogen bekommen und die anderen sich vielleicht einiges besser richten können. Und daher ist es gut, dass in
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