Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 83

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Belastungen ausgesetzt sind, im Rahmen der Schwerarbeiterregelung berücksichtigt wird.“

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(Beifall bei der FPÖ.)

12.52


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die beiden von Herrn Abgeordnetem Hofer ein­gebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kickl, Hofer, Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend Schwerarbeiterregelung, eingebracht im Zuge der Debatte zu den Tagesordnungs­punkten 2 - 5 in der 25. Sitzung des Nationalrates am 6. Juni 2007

Die Schwerarbeiterregelung sieht vor, daß Schwerarbeit vorerst nur dann berücksich­tigt wird, wenn sie in den letzen 20 Berufsjahren für eine Dauer von zumindest 10 Jah­ren geleistet wurde. Und auch in diesem Fall kann man nicht abschlagsfrei in Pension gehen.

Personen, die auch nur geringfügig weniger an Versicherungs- oder Schwerarbeitszei­ten erworben haben oder die in jungen Jahren Schwerarbeit geleistet haben, werden von dieser Regelung überhaupt nicht begünstigt.

Die Schwerarbeiterregelung ist in Wahrheit aber nur eine Umgehung des Problems der unfairen unterschiedlichen Zugänge zur Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbs­unfähigkeitspension und der unterschiedlichen Regelungen im Rahmen des Berufs­schutzes.

Viele Personen, die Schwerarbeit leisten, müssen aus gesundheitlichen Gründen schon vor 60 in die Invaliditätspension gehen. Zwei Drittel der männlichen Arbeiter schaffen es gar nicht bis zur Alterspension, sie beziehen schon vorher eine Invalidi­tätspension. Es ist nicht einzusehen, daß diesen Menschen die Schwerarbeit bei der Berechnung der Pensionshöhe nicht angerechnet werden soll.

Wenn aber an der Konzeption der Schwerarbeiterregelung festgehalten werden soll, dann muß diese Regierung sicherstellen, daß es zu einer gerechten Anerkennung der Jahre der Schwerarbeit im Rahmen der Lebensarbeitszeit kommt und nicht auf den verkürzten Bereich der letzten 20 Jahre abgestellt und ein abschlagsfreier Pensions­antritt garantiert wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine neue Schwerarbeiterregelung vorzule­gen, die in eine Neuregelung der Invaliditätspension eingebettet ist, die eine gerechte Anerkennung von Schwerarbeit für Frauen und Männer sicherstellt und garantiert, daß Schwerarbeiter auf Grundlage notwendiger Versicherungszeiten im Rahmen ihrer Le­bensarbeitszeit ohne Abschläge mit 60 Jahren einen Pensionsanspruch haben.“

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