Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 91

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Rosenkranz, die jetzt leider nicht mehr im Saal ist, gemacht. (Abg. Dr. Haimbuchner: Das machen Sie!)

Ich denke, es ist wichtig, das zu unterscheiden, zu betonen und Sie daran zu erinnern: Die letzten sieben Jahre waren Sie zumindest partiell in der Regierung, und die Zuwan­derungsquote der letzten 7 Jahre war die höchste in den letzten 20 Jahren. Da sollten Sie sich vielleicht etwas zurückhalten und zum Thema Migration eine etwas andere Haltung einnehmen. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Zum Thema Asyl sei Ihnen gesagt: Wenn Sie unterscheiden zwischen Menschen der Unterschicht – sie hat es dann relativiert – und Menschen, wie wir es sind, die wir ja mit solchen Leuten nichts zu tun hätten, dann muss ich sagen: Ich fühle mich hier nicht allein, und ich glaube, es gibt etliche hier Hohen Haus, die sich mit Asylwerberinnen und Asylwerbern beschäftigen, mit ihnen arbeiten und versuchen, ihnen zu helfen, ihre Situation zu verbessern. Ich zähle mich jedenfalls dazu! – Das heißt: Differenzieren Sie bitte genau! (Beifall bei der SPÖ.)

Kollegin Haubner hat, als sie über den Antrag 31/A gesprochen hat, von einer zukünftig nachhaltigen Sicherung für ein Problem gesprochen – also ich sehe Mutterschaft nicht als Problem an! –, denn sie hat gesagt: Kärnten hat das Problem erkannt!

Mutter zu sein, ist erstens einmal kein Problem – ein Problem ist, wie mit jungen Müt­tern heute umgegangen wird. Kinderbetreuungsgipfel – eine große Chance, dass wir hier etwas verändern können, denn ich finde, zur Flexibilisierung des Kindergeldes, die ja unmittelbar bevorsteht, sollte es auch eine gemeinsame Kraftanstrengung geben, dass wir die Kinder dann auch gut unterbringen können, wenn Mütter früher wieder in ihre Berufe einsteigen.

Zum Zweiten, noch einmal zum Antrag der Kollegin Haubner zurückkommend: 150 € für ein Jahr, das ist etwas mutlos, etwas wenig, das ist weder zukünftig noch nachhal­tig, noch sichernd. Ich bin da bei Kollegin Steibl, die sagt, wir werden uns an der be­darfsorientierten Grundsicherung orientieren und schauen, dass wir zielgerichtet für Frauen etwas tun.

Abgesehen davon besteht kein Rechtsanspruch, haben Sie formuliert, man kann es nur für ein Jahr beantragen, muss diesen Antrag jedes Jahr neu stellen. Sie schauen nicht auf das Doppelbudget und haben auch sonst keinerlei Ambitionen, hier wirklich etwas für Frauen zu tun.

Ich meine, wir sollten jetzt, in der Gegenwart, für die Zukunft arbeiten, damit in Zukunft wieder mehr junge Frauen den Mut zu Kindern haben, die Männer nicht außer Acht lassen, die Väter auch in die Pflicht nehmen und gute Politik für beide Geschlechter machen. Und ich lade Sie, insbesondere Sie vom BZÖ und von der Freiheitlichen Par­tei, dazu ein. (Beifall bei der SPÖ.)

13.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Amon. Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.

 


13.17.49

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister Buchinger hat gesagt, ich hätte behauptet, dass es eine Zumutung wäre für Familien, unternehmerisch tätig zu werden.

Ich berichtige tatsächlich: Ich habe gesagt, dass es eine Zumutung wäre für Familien, dann unternehmerisch tätig zu werden, wenn die Vorlagen erst mit 1. Juli in Kraft tre­ten, noch nicht einmal im Bundesrat sind, und die Familien daher nach der Veröffentli-


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