Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 86

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Das heißt, eine Heimunterbringung wird in Zukunft nicht verhindert werden, sondern sie wird sich nur zeitlich so lange verzögern, bis das Vermögen weg ist. Das heißt also, Rechtssicherheit auf selbstbestimmtes Leben, auf die Wahl der eigenen Wohn- und Betreuungsform wird es nicht geben, weil es die gesetzliche Sicherheit nicht gibt, dass ambulante Hilfe, dass selbstbestimmtes Leben einfach ein Menschenrecht wird und die Gesellschaft dieses Menschenrecht auch zu finanzieren hat. Das ist schade.

Es ist das keine Lösung, Herr Minister, es ist ein bisschen am Rad gedreht worden, aber Lösung haben wir noch lange keine. Ich bitte Sie, in diese Richtung wirklich etwas zu tun, damit die Unsicherheit der Menschen, die das betrifft, endlich aufhört. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Ing. Hofer.)

11.37


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich gebe bekannt, dass der Entschlie­ßungsantrag der Abgeordneten Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt ist und damit auch mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährlicher Bericht über die Tätigkeit der Behindertenanwaltschaft an den Nationalrat und den Bundesrat; eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 4 Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 112/A(E) der Abg. Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kol­legen betreffend jährlichen Bericht über die Tätigkeit der Behindertenanwaltschaft

Im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode ist auf Seite 123 unter anderem „die Evaluierung und Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft“ festge­schrieben.

Um die Tätigkeit der Behindertenanwaltschaft evaluieren und weiterentwickeln zu kön­nen, erscheint es sinnvoll, analog zum jährlichen Bericht der Volksanwaltschaft, auch einen jährlichen Bericht der Behindertenanwaltschaft dem National- und Bundesrat vor­zulegen.

Der Bericht muss zumindest folgende Bereiche enthalten:

1. Dem Berichtsteil über die Ressorts muss ein Grundrechtsteil  beigefügt werden, der einen Wahrnehmungsbericht der Behindertenanwaltschaft auf dem Gebiet der Gesetz­gebung und Vollziehung im Bereich ausgewählter Grundrechtsmaterien enthält.

2. Die legistischen Anregungen der Behindertenanwaltschaft sind im Bericht aufzulis­ten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, bis 30.9.2007 eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, mit der die jährliche Berichtspflicht der Behindertenanwaltschaft ab dem Jahr 2007 (analog der Volksanwaltschaft) sicherge­stellt wird.

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