Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 107

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Wenn Sie sagen, dieser 25-prozentige Zuschlag sei so ein großer Schritt, dann muss ich Ihnen sagen: Wenn es um die Benachteiligung von Frauen geht, dann bin ich ein­fach nicht bereit, jeden winzigkleinen Fortschritt als den großen Schritt zu akzeptieren! Leider nein! (Beifall bei den Grünen.)

Wir wollen eine Gleichstellung, und wir wollen sie offensiver als Sie auch in diesem Punkt (Abg. Scheibner: Könnten Sie uns das näher beschreiben?): Wir fordern einen 50-prozentigen Zuschlag auch für Teilzeitbeschäftigte, und wir wollen keinen Durch­rechnungszeitraum von drei Monaten, der letzten Endes dazu führt, dass man den Zuschlag nie konkret monetär spüren wird. Wir wollen einen Durchrechnungszeitraum von einem Monat. Am Ende des Monats soll klar und deutlich abgerechnet werden. Das schiene uns eine faire Lösung zu sein.

Ich möchte deshalb folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 141 der Beilagen, Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes (191 der Beilagen), wird wie folgt geändert:

1. In Artikel I Ziffer 15 wird im Absatz 3a der Wert „25 Prozent“ durch den Wert „50 Pro­zent“ ersetzt.

2. In Artikel I Ziffer 15 wird im Absatz 3b die Formulierung „Kalendervierteljahres“ durch das Wort „Kalendermonats“ sowie die Worte „drei Monaten“ durch die Worte „ein Mo­nat“ ersetzt.

*****

Auch wenn Sie dieser Abänderung zustimmen würden, wäre es so, dass der Inhalt dieses Arbeitszeitgesetzes trotzdem noch immer hauptsächlich auf die Kosten der Ar­beitnehmerinnen und Arbeitnehmer gehen würde. Schade ist, dass es dafür die Zu­stimmung der Gewerkschaft gibt, dass es ein Beschluss der SPÖ sein wird. Schade, schade, schade! (Beifall bei den Grünen.)

12.58


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Schatz, Freundinnen und Freunde ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Ausschuss für Arbeit und Soziales über den Antrag 141 d.B. (XXIII. GP): Regierungsvorlage betref­fend Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes (191 d.B., XXIII GP.)

 


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