Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 212

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19.54.4418. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungs­vorlage (37 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Durch­führung der gemeinsamen Marktorganisationen (Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007) und ein Marktordnungs-Überleitungsgesetz erlassen werden sowie das AMA-Gesetz 1992, das Weingesetz 1999, das Forstgesetz 1975 und das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2007) (195 und Zu 195 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


19.54.58

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher des Hohen Hauses! Herr Bundesminister Pröll! Herr Bundesminister Faymann! Worum geht es bei diesem Tagesordnungspunkt: Marktordnungsgesetz 2007? – Meine Damen und Herren, es geht um 870 Millionen € an Agrarförderungen (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Pro Jahr!) pro Jahr aus der ersten Säule der Agrarpolitik! Das sind zu 100 Prozent EU-Mittel, um die es heute geht.

Warum sind diese heute im Parlament? Warum steht diese Gesetzesvorlage hier zur Diskussion? – Weil der Verfassungsgerichtshof in mehreren Erkenntnissen die bis­herige Rechtspraxis in Österreich aufgehoben hat. Der Verfassungsgerichtshof hat im Jahre 2005 die Tierprämienverordnung aufgehoben, er hat im Jahre 2006 die Milch­garantiemengenverordnung aufgehoben, und er ist dabei, 2007 die Betriebsprämien­verordnung aufzuheben. Das ist der Grund, warum heute diese Gesetzesinitiative hier vorliegt.

Aber – und jetzt kommt das große Aber –, meine Damen und Herren, die Chance scheint vertan zu sein, ein neues Kapitel in der Agrarpolitik in Österreich aufzu­schlagen, eine neue Strategie zu verfolgen, nämlich eine Strategie, die zu mehr Transparenz, zu mehr öffentlicher Diskussion und zu mehr Kontrolle führt.

Herr Bundesminister, schauen wir uns an, wie die Vorlage konkret hier eingebracht wurde. Erstens ist es eine Sammelgesetznovelle im Rahmen des Agrarrechtsände­rungs­gesetzes. Das widerspricht eindeutig den legistischen Leitlinien des Bundes­kanzleramts. Das wissen Sie; seit Jahren kritisieren wir dies. Ich hoffe, das war das letzte Mal, dass ein solches Agrarrechtsänderungsgesetz hier im Haus ist, verpackt mit vielen Mascherln, verschiedenste Gesetzesmaterien wie das Pflanzenschutz­mittel­gesetz und die Marktordnung. Das hat miteinander nichts zu tun, aber schon gar nichts! – Das ist der erste Kern-Kritikpunkt.

Zweiter Kritikpunkt, meine Damen und Herren: Es gab keine ausreichende Begutach­tung. Diese Gesetzesvorlage ist ohne effiziente Begutachtung eingebracht worden. Ja, es stimmt schon: 2006, vor den Wahlen, haben Sie schon einmal etwas vorgelegt, Herr Bundesminister, da gab es eine Begutachtung; aber inzwischen ist die Vorlage wesentlich geändert worden!

 


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