Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 225

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halten, und wenn Ihr Kleinbauern zu uns haltet, dann haben wir Großbauern weiterhin unsere Schäfchen ins Trockene gebracht!“, wird auf die Dauer nicht ziehen. (Beifall bei den Grünen.)

20.29

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft (195 d.B.) über die Regierungsvorlage (37 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Durchführung der gemeinsamen Markt­organisationen (Marktordnungsgesetz 2007 - MOG 2007) und ein Marktordnungs-Überleitungsgesetz erlassen werden sowie das AMA-Gesetz 1992, das Weingesetz 1999, das Forstgesetz 1975 und das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2007)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der im Antrag enthaltene Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:

In Artikel III wird nach Z 27 folgende Z 27a eingefügt:

„27a § 21j Abs. 2 lautet:

„(2) Das restliche Beitragsaufkommen und allfällige Zinsen sind durch die AMA für die § 21a genannten Zwecke zu verwenden, wobei aufgebrachte Beiträge für Produkte aus biologischer Produktion unabhängig davon, ob sie als solche auch vermarktet wurden, jedenfalls für Absatzförderungsmaßnahmen für Produkte aus biologischer Produktion zu verwenden sind.“

Begründung:

Die Zuweisung von Geldern für Bio-Aktivitäten der AMA beruht aktuell auf Ver­marktungszahlen, d.h. Beiträge für Bio-Produkte, die nicht als solche vermarktet werden, bleiben dabei unberücksichtigt.

In Österreich wurden 2006 20% der biologisch produzierten Milch nicht als biologisch vermarktet. Bei einer angenommenen Gesamt-Lieferung von 380 Mio. Liter Biomilch und einem AMA-Beitrag von 0,291 Cent/kg entsprechen 20% einem Betrag von 220.000 €. Diese Gelder wurden letztendlich von Biobauern entrichtet, jedoch bei der AMA nicht für Bio-Marketing eingesetzt. Doch es sind genau jene Bauern – die biologisch produzieren, deren Produkte aber nicht als Bioprodukte vermarktet werden können – welche die Unterstützung der AMA benötigen. Mit der vorgeschlagenen Änderung im AMA-Gesetz soll sichergestellt werden, dass auch diese Gelder in Zukunft für Bio-Marketing-Aktivitäten verwendet werden.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung; 4 Minuten Gesamtredezeit der Fraktion. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


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