ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt ist und daher mit zur Verhandlung steht.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rossmann, Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform des Finanzmarktaufsichtwesens
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Nationalrates über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister
Begründung
Im Rahmen des Untersuchungsausschusses betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister“ wurde das Finanzmarktaufsichtwesen untersucht. Aufgrund des Aktenstudiums, der Befragung von Auskunftspersonen und Beratungen im Ausschuss mussten zahlreiche Missstände festgestellt werden.
Die Notwendigkeit wurde offensichtlich, zügig entsprechende Reformen umzusetzen. Diese dürfen jedoch keinesfalls in SP-VP-Scharmützeln nach dem Motto „a bisserl mehr FMA und weniger OeNB!“ bzw. „darf’s a bisserl mehr OeNB und weniger FMA sein?“ – samt zugehörigem Postenschacher Marke Altkoalition – stecken bleiben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage zur Reform des Finanzmarktaufsichtwesens bis Ende des Jahres 2007 vorzulegen, welche insbesondere auf die nachfolgend ausgeführten Punkte bedacht zu nehmen hat:
Themenkreis Interne Revision
Interne Revision berichtet nicht mehr nur an den Vorstand, sondern zwingend auch an den gesamten Aufsichtsrat sowie an die BankprüferInnen und die FMA/OeNB
Themenkreis Aufsichtsrat
Festlegung einer qualifizierten Berichtspflicht des Vorstands für wichtige operative Tätigkeiten des Vorstands zur Verbesserung der Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat
Anzahl der zulässigen Aufsichtsratsfunktionen auf maximal fünf reduzieren
„Fit and Proper“-Test auch für die Aufsichtsräte, d.h. Prüfung auf fachliche Eignung und Nachweis der erforderlichen Eigenschaften
Themenkreis WirtschaftsprüferInnen, SteuerberaterInnen
Unbedingte externe Rotation bei WirtschaftsprüferInnen (siehe auch Empfehlung im Bericht des Rechnungshofs vom 3. Juli 2007, III-70 d.B.) mindestens alle fünf Jahre sowie ein strenges Vier-Augen Prinzip einführen. Das führt zu einer Stärkung der Unabhängigkeit der BankprüferInnen gegenüber den zu überprüfenden Banken
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