Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 77

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Ich glaube auch, dass es wichtig ist, in ein Netzwerk etwas Einblick zu bekommen und zu erkennen, dass es gilt, nach anderen Normen zu regeln.

Die Erkenntnisse, die daraus gewonnen wurden, sind wirklich eine gute Basis für die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Zukunft, und ich bin überzeugt davon, dass wir alles daranzusetzen haben und dass es für uns entscheidend ist, dass wir die­sen Finanzmarkt Österreich, der für so wichtig erachtet wird und von dem ich auch meine, dass hier Dienstleistung auf einem Hochlohnniveau angeboten wird, wieder so darstellen können, dass mehr Vertrauen herrscht und dass man letztlich auch Arbeits­plätze in diesem Sektor absichern und neu schaffen kann.

So unterschiedlich sich auch die Eindrücke der einzelnen Fraktionen in den Schluss­berichten darstellen, ist doch eines, so meine ich, von allen Rednern und auch in den Schlussberichten unbestritten: Es besteht ein akuter Handlungsbedarf, der bei der Kontrolle anzusetzen hat, ja, wie ich glaube, auf allen Kontrollebenen, zum Beispiel auch bei dieser Kontrolle im internen Bereich.

Das finde ich schon etwas eigenartig, wenn hier die Kontrolle sozusagen dem General­direktor unterstellt ist. Nicht jeder ist ein Held. Eher wird er darauf achten, wie seine Karriere in Zukunft verlaufen wird, wenn er bestimmte Dinge anspricht.

Das Gleiche gilt für die Bankenprüfer, die ja auch frei ausgewählt werden von den Insti­tuten, und es bedeutet natürlich für einen Bankenprüfer einen empfindlichen Nachteil, wenn er zum Beispiel den Kunden verliert. Daher gibt es Testate, die eigentlich nicht testiert werden hätten dürfen. Denn es kann doch nicht sein, dass Berichte der Natio­nalbank, die sehr seriös dargelegt wurden, irgendwo nicht einbezogen werden in die Beurteilung. Eigenartig, muss man sagen. Daher besteht auch da eine stärkere Kon­trollnotwendigkeit.

Die Staatskommissäre wurden einige Male erwähnt, aber manche – sagen wir es offen heraus – haben es halt als eine Art Gratifikation betrachtet. Und das war ihre Funktion.

Und was die Bankenaufsicht betrifft, so stellen wir ja alle gemeinsam fest, dass es doch besser wäre, eine starke, einheitliche Finanzmarktaufsicht zu haben, und dass letztlich doch – das ist auch im Rechnungshofbericht nachzulesen – diese Kooperation mit OeNB und FMA in den Kernbereichen nicht wirklich zufriedenstellend war.

Im Sinne dieser Aussagen halte ich eine Konzentration der bankaufsichtlichen Berei­che für notwendig und bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Krainer, Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Reform der Finanzmarktaufsicht zur Stärkung des Finanzplatzes Österreich

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat im Herbst 2007 einen Geset­zesvorschlag zur Reform der österreichischen Finanzmarktaufsicht unter Umsetzung sämtlicher oben angeführten Punkten vorzulegen, mit welchem der Finanzplatz Öster­reich durch eine schlagkräftigere und effizientere Finanzmarktaufsicht gestärkt wird. Dabei sind unter Wahrung der Unabhängigkeit sowie Weisungsfreiheit der Finanz­marktaufsicht die Anregungen des Rechnungshofes und die bisherigen Erkenntnisse des Untersuchungsausschuss zu berücksichtigen.“

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