Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 185

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von EU-Richtlinien. Die wichtigste, die sogenannte Markets in Financial Instruments Directive – Stichwort für die Experten: MiFID –, dient zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Finanzmarktes und zur Harmonisierung der Bestimmungen für die euro­päischen Wertpapierdienstleister.

Das Ziel hat ein Weisenrat unter der Führung von Lamfalussy – ein bekannter Mann, der seinerzeit Mit-Organisator für die Europäische Zentralbank war – erarbeitet. Das Ziel ist okay, gar keine Frage. Dass Europa im globalen Wettbewerb auch der Finanz­märkte nicht aus lauter Schrebergärten bestehen kann ist sicherlich gut. Auf der ande­ren Seite muss man natürlich sagen, dass die Umsetzung dieses Ziels, Harmonisie­rung der Wertpapierdienstleistungen und Schaffung eines gemeinsamen europäischen Finanzmarktes unter dem Konsumentenschutzgedanken, der in der EU eine besonders große Rolle spielt, natürlich dazu geführt hat, dass sich zwar eine Grundsatzbestim­mung in § 40 findet – der Konsument hat ausreichend Information zu bekommen, dass er Art und Risiko genau einschätzen kann –, aber in der Folge, um das umzusetzen, 81 Seiten notwendig sind.

Das heißt, man muss leider sagen, dass auf die Banken und Kreditinstitute nach Ba­sel II ein neuerlicher Papierkrieg, Bürokratieschub zukommt. Das ist aber unvermeid­lich.

Ich bedanke mich daher ausdrücklich beim Syndikus Herbert Pichler von der Wirt­schaftskammer, der uns in den letzten Tagen noch eine Reihe von Vorschlägen zur Regierungsvorlage gebracht hat, damit das Ganze überhaupt in der Praxis funktionie­ren kann. Ich bedanke mich auch beim Kollegen „Jacky“ Maier, der auch noch ein paar Vorschläge eingebracht hat. Letztlich haben wir einen Konsens für ein Paket von Ab­änderungsanträgen – im Finanzausschuss war es noch nicht so weit, jetzt im Plenum ist es so weit. Ich bedanke mich da wirklich.

Aber eines, glaube ich, muss man auch sagen – bei allen Konsumentenschutzüberle­gungen: Ein Banker hat unlängst gesagt, so, wie auf den Zigaretten steht: „kann Ihre Gesundheit schädigen“, müsste man im Grunde dort draufschreiben: „Ihr Wertpapier kann auch zu Verlusten führen“. – Der Kapitalmarkt ist ein Risikomarkt, und absolute Sicherheit wird es hier nie geben. Und es gibt auch eine gewisse Casino-Mentalität – das sage ich auch –, wo man sagt: Ich spiele nicht Lotto oder Toto, sondern ich kaufe mir ein Wertpapier, wo ich hohe Renditeversprechungen habe! – Personen mit einer solchen Casino-Mentalität kann auch der beste Gesetzgeber natürlich nicht schützen.

Ich bin überzeugt davon, dass wir hier ein Gesetzeswerk haben, bei dem wir versucht haben, es wirklich halbwegs praxisorientiert zu machen. Letztlich kann man in der EU kein Rosinenprinzip anwenden und nicht sagen: Ich will bei der EU sein, aber nur das anwenden, was mir gefällt! – Das geht nicht. Daher: Zustimmung zu dieser Gesetzes­vorlage. (Beifall bei der ÖVP.)

17.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nachdem mir nunmehr das Protokoll der vori­gen Debatte vorliegt, erteile ich Herrn Abgeordnetem Westenthaler für den Ausdruck „wie eine Dreckschleuder reden Sie da“ einen Ordnungsruf. (Ruf bei der SPÖ: Den hat er verdient!)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. 2 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte.

 


17.59.14

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Günter Stummvoll hat das Problem der MiFID-Richtlinie dargestellt, das Problem, mit dem insbesondere der ös-


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