Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 163

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Die Genossenschaften, die im österreichischen Wirtschaftsleben eine sehr wichtige Rolle spielen und eine sehr traditionelle Form der Zusammenarbeit darstellen, sind ausdrücklich von diesen Regelungen ausgenommen.

Ich denke, dass das, was wir heute beschließen, Gesellschaftspolitik bedeutet – nicht in dem Sinn, wie wir sie üblicherweise in diesem Haus verstehen, aber eine Gesell­schaftspolitik, die im Wirtschaftsleben und damit für die Entwicklung des euro­päischen Wirtschaftsraumes und des Wirtschaftsstandortes Österreich eine wichtige Rolle spielt.

Ich danke daher allen Beamtinnen und Beamten des Justizministeriums, die an dieser komplexen Materie mitgearbeitet haben, allen voran Frau Dr. Bydlinski – einer der ausgewiesenen Gesellschafts- und Verschmelzungs-RechtlerInnen in diesem Haus. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

14.36


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.36.04

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Gesetz ist sinnvoll, weil es notwendig ist, im Rahmen des Binnenmarktes Rechtssicherheit bei grenzüberschreitenden Fusionen zu gewährleisten.

Das Bundesministerium hat einen sinnvollen und nachvollziehbaren Weg gewählt. Wichtig war, dass ein erhöhter Gläubigerschutz festgeschrieben wurde, denn es kann nicht sein, dass man sich durch eine grenzüberschreitende Fusion den Gläubigern entzieht und Gläubigerinteressen beeinträchtigt. – Ich denke, durch die individuelle Informierung der Gläubiger und die allfällige Sicherstellung ist gewährleistet, dass das nicht passiert.

Wichtig war auch, dass schon konkret im Verschmelzungsplan auf die Auswirkung der Verschmelzung auf die Beschäftigung und auf die Belegschaft eingegangen wird. Zentral wird auch sein, dass die BetriebsrätInnen und ihre Bedenken bereits in der Verschmelzungsphase ernst genommen werden. Deshalb ist es auch richtig und sinnvoll, dass den Betriebsrätinnen und Betriebsräten die Möglichkeit geboten wird, im Rahmen des Verschmelzungsberichts eine Stellungnahme beizufügen.

In einem weiteren Schritt werden die notwendigen Adaptierungen im Arbeits­verfas­sungsgesetz vorgenommen werden. – Das ist wichtig. Dieses Gesetz führt uns aber auch vor Augen, dass in Europa völlig unterschiedliche Niveaus gegeben sind, was die Mitbestimmung von ArbeitnehmerInnen betrifft.

Die Mitwirkung der Betriebsrätinnen und Betriebsräte im Aufsichtsrat, die wir kennen, ist in anderen Ländern gänzlich unbekannt. Daher glaube ich, dass es wichtig und sinnvoll ist, dass Europa nicht nur als Binnenmarkt zusammenwächst, sondern auch sozialpolitisch, denn es wird nicht genügen, dass sich die Betriebe europäisch organi­sieren, sondern es muss auch die Sozialpolitik europäisch organisiert werden, und es muss auch die ArbeitnehmerInnen-Mitsprache europäisch organisiert werden. (Beifall bei den Grünen.)

Deswegen ist es zentral und wichtig, dass die Forderung nach einer Sozialunion nicht bloß eine Worthülse ist, sondern die große Aufgabe und Vision ist es, diese Worthülse mit konkreten Überlegungen zu füllen. Was können die Eckpunkte einer Sozialunion sein? – Zum Beispiel die Festschreibung von Mitbestimmungsrechten der Arbeitneh­merInnen in allen Mitgliedsländern; die Kraftanstrengung, die osteuropäischen Länder hinsichtlich des Lohnniveaus an westeuropäische Länder heranzuführen; die Been­digung des steuerrechtlichen Wettbewerbs.

 


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