Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 168

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.54.36

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erfreulicherweise findet das Gesellschaftsrechts-Ände­rungsgesetz die Zustimmung aller Parteien. Bisher war die grenzüberschreitende Verschmelzung sehr aufwendig, manchmal sogar unmöglich. Der EuGH hat die sogenannte Hereinverschmelzung zugelassen und das mit der Niederlassungsfreiheit begründet. Die Hinausverschmelzung hat der EuGH aber offen gelassen. Die Um­setzung dieser EU-Richtlinie bringt nun Klarheit und ist auch rechtspolitisch ein sehr wichtiger Fortschritt.

Gegenüber dem ausgesandten Ministerialentwurf hat es im Sinne der ArbeitnehmerIn­nen und Gläubiger bedeutende Änderungen gegeben. So ist zum Beispiel jetzt vorgesehen, dass im Verschmelzungsbericht Rücksicht zu nehmen ist auf die Beschäf­tigten in den beteiligten Unternehmen, auf die Beschäftigungslage und auf die Beschäf­tigungsbedingungen. Im Entwurf hingegen war nur von einer Rücksichtnahme auf die voraussichtlichen Auswirkungen der Verschmelzung auf die Beschäftigten die Rede.

Für uns ist es auch sehr wichtig, dass es einen Verschmelzungsbericht gibt, denn dieser sieht vor, dass die Auswirkungen der Verschmelzung auf die Gläubiger und ArbeitnehmerInnen erläutert werden, dass er ein Monat vorher der Gesellschafter­versammlung vorzulegen ist und dass die Stellungnahme der ArbeitnehmerIn­nen­vertreter dem Bericht angefügt werden muss. Dieses Recht für die Beschäftigten, denke ich, ist nicht zu unterschätzen. Natürlich ist es weiterzudenken, wie mein Kollege Wittmann vorhin gesagt hat, in die Richtung, dass diese Arbeitnehmermitbestimmung auch für die zukünftigen Gesellschaften gesichert sein muss.

Insgesamt können, glaube ich, alle mit diesem Gesetzentwurf zufrieden sein, denn es bietet einen sicheren Rahmen für grenzüberschreitende Verschmelzungen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.57


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Ebenfalls 3 Minuten Redezeitbeschränkung. – Sie ist nicht anwesend.

Deshalb ist die nächste Rednerin Frau Abgeordnete Dr. Karl. Ich mache sie nur darauf aufmerksam, dass wir um 15 Uhr zum Aufruf des Dringlichen Antrages diese Debatte unterbrechen. – Bitte, Frau Kollegin.

 


14.57.22

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Wertes Hohes Haus! Die vorliegende Regierungsvorlage dient, wie bereits mehrmals erwähnt worden ist, der Umsetzung einer EU-Richtlinie, nämlich der Richtlinie 56/2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Zu dieser Richtlinie ist einmal zu sagen, dass kaum eine Umstrukturierung für so vordringlich erachtet wurde wie der grenzüberschreitende Unternehmenszusam­men­schluss. Bereits 1958 wurde die Kompetenz zum Abschluss eines entsprechenden völkerrechtlichen Vertrages eingeführt. Seit den achtziger Jahren setzte man auf eine Harmonisierung des Rechtsrahmens durch eine Richtlinie. Ihr erster Entwurf wurde bereits 1985 vorgelegt. Aber erst ein neuer Anlauf im Jahr 2003 brachte dann den Durchbruch.

 


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