Ich glaube auch, dass es wichtig ist, dem entgegenzuwirken, was man aus manchen Branchen hört: dass man nämlich nur dann überleben kann, wenn man nicht ganz fair ist. Das ist etwas, das ich absolut ablehne. Denn: Es wäre falsch, dass man hier eine Art Kettenreaktion auslöst in Branchen, die natürlich vom Wettbewerb besonders betroffen sind. Es ist aber nicht möglich, dass man deswegen aktiven Sozialbetrug oder Arbeitszeitüberschreitungen toleriert. Das halte ich für nicht fair, und daher muss dagegen auch angekämpft werden.
Von Herrn Mitterlehner wurde auch die Frage angesprochen, was noch hätte hineingepackt werden können. Natürlich glaube ich, dass eine Ausweitung der Auskunftsansprüche vom Post- und Telekom-Bereich auch auf periodische Medien und Call-Center vorgenommen werden könnte. Darüber kann man diskutieren, darüber sollten wir das nächste Mal auch diskutieren. Auch über vorhandene Sanktionsmöglichkeiten zur Gewinnabschöpfung – Unrechtsgewinne, wie man sie auch bezeichnet – sollte man diskutieren. Einfach zu lösen – das gebe ich zu – wird es aber nicht sein. Dennoch sollte in der nächsten Novelle darauf eingegangen werden, das sollte entsprechende Berücksichtigung finden.– Ich danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.17
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hradecsni. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.
19.17
Abgeordnete Bettina Hradecsni (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Die mit der vorliegenden Novelle umzusetzende Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verpflichtet die Mitgliedstaaten im Interesse der KonsumentInnen, geeignete und wirksame Mittel festzulegen, die der Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken dienen.
Dies ist unserer Ansicht nach nur unzureichend umgesetzt worden. Zugegebenermaßen gibt es einige Verbesserungen für VerbraucherInnen, doch das für uns entscheidende Mittel ist nicht eingeflossen – wir haben es heute schon öfter gehört –, die Gewinnabschöpfung. Die Einführung eines Gewinnabschöpfungsanspruches hätte ganz besonders im Bereich des Fernabsatzrechts eine abschreckende Wirkung. Darin sind sich alle Verbraucherschutzverbände und auch das Konsumentenschutzministerium einig, und eigentlich waren sich ja auch meine Vorredner einig darüber.
Dass es dieser abschreckenden Wirkung bedarf, ist uns allen bewusst. Schließlich wurde ein Fünf-Parteien-Antrag verabschiedet mit dem Ziel, ein Maßnahmenpaket gegen Internetkriminalität sowie gegen unseriöse und rechtswidrige Internetdienste zu schnüren. Auch im Regierungsübereinkommen – auch das wurde heute schon erwähnt – wird festgehalten, dass die Möglichkeiten zum Schutz von KonsumentInnen und der Wirtschaft gegen unredliche Anbieter im Internet verstärkt werden müssen.
Angesichts der Tatsache, dass es österreichweit bis zu 400 Internetbetrugsfälle am Tag gibt – das bedeutet hochgerechnet inklusive der Dunkelziffer österreichweit in etwa 4 000 Fälle pro Woche –, und wenn Sie bedenken, dass ein einzelner Fall in etwa 59 € bis 150 € ausmacht, können Sie sich vorstellen, um welche Summen es sich hier handelt.
Nach der derzeitigen Rechtslage – und die wird jetzt auch festgeschrieben – können sich Unternehmen, die sich durch Lockangebote beziehungsweise vermeintliche Gratisangebote unrechtmäßig bereichern, diesen Unrechtsgewinn in jedem Fall behalten. Es besteht allenfalls die Gefahr einer Unterlassungsklage, und das ist doch relativ wenig abschreckend und sehr zahnlos. Auch der Auskunftsanspruch hilft da relativ wenig, denn der Auskunftsanspruch würde dann besonders viel Sinn machen, wenn es in der
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