Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 248

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Koalition miteinander? (Beifall beim BZÖ. – Abg. Parnigoni: Immer! Wir reden unun­terbrochen!) Es war jetzt ein halbes Jahr Zeit, die Dinge auf den Punkt zu bringen. Ich sage, wenn die ÖVP in Opposition wäre, dann wäre mir das alles klar. Aber Sie fordern den Koalitionspartner schon seit Wochen auf, etwas zu tun. Ich glaube, da müsste es eigentlich andere Wege und andere Möglichkeiten geben, gerade auch was das The­ma, die Vermögensgrenze abzuschaffen, betrifft. (Abg. Riepl: Frau Haubner, Sie ha­ben Ihre Chance schon gehabt!)

Einmal sagt Minister Bartenstein, er hat verfassungsrechtliche Bedenken wegen der Diskriminierung der selbständigen Betreuer, dann heißt es wieder, die Vermögensgren­ze soll abgeschafft werden. Kollegin Aubauer hat sich da sehr stark engagiert. Der Herr Bundesminister sagt dann, eigentlich braucht er die Vermögensgrenze auch nicht. Eine Amnestieverlängerung wird seitens der ÖVP genannt. Ich habe so das Gefühl, hier werden politische Machtkämpfe auf dem Rücken der älteren und pflegebedürftigen Menschen ausgetragen. Es ist schon ein sehr eigenartiges Spiel, das sich hier vor un­seren Augen zeigt.

Herr Bundesminister Buchinger, ich glaube, Sie können nicht zufrieden sein mit diesem Modell, wenn Sie von allen Seiten oder in vielen Bereichen berechtigte Kritik bekom­men. Gerade diese Vermögensgrenze sorgt jetzt auch für ein neuerliches Wirrwarr. Die Vorarlberger beziehungsweise die Niederösterreicher haben sich mit Ihnen geeinigt, dass sie diese Vermögensgrenze streichen können. Vom oberösterreichischen Lan­deshauptmann habe ich gelesen, dass er überlegt, dass man das vielleicht auch ma­chen könnte.

Daher bringe ich noch einmal den Antrag ein, den ich auch schon im Ausschuss einge­bracht habe; vielleicht findet er heute eine Mehrheit, auch mit Ihrer Unterstützung.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haubner, Dolinschek und Kollegen betreffend Abschaffung der Ver­mögensgrenze für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, die Betreuung und Pflege für pflegebedürftige Menschen sicherzustellen und zu diesem Zweck die in den Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung (§ 21b des Bundespflege­geldgesetzes) enthaltene Berücksichtigung des Vermögens zur Gänze abzuschaffen.“

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Herr Bundesminister, Sie sind natürlich der verantwortliche Minister, aber ich glaube, hier darf man die gesamte Regierung nicht aus der Verantwortung lassen. Sie hätten sechs Monate Zeit gehabt, hier optimale Voraussetzungen für eine gute Lösung zu fin­den, zum Beispiel auch, dass die Betroffenen von Bittstellern zu Anspruchsberechtig­ten für die Förderungen gemacht werden und dass, wie gesagt, auch die Vermögens­grenze endgültig fällt. Die Gründe sind ja schon von meinen Vorrednern sehr drastisch und auch richtig dargestellt worden. Sie hätten das Pflegegeld erhöhen können; Anträ­ge hat es seitens der Opposition genug gegeben.

Das wissen wir alle, und da sage ich ja nichts Neues: Die Pflege und Betreuung ist heute kein individuelles Risiko mehr, sondern aufgrund der demografischen Entwick­lung eine große gesellschaftliche Herausforderung, und sie erfordert auch ein solidari­sches System. Und Altwerden zu Hause kann man mit diesem Modell, wie es hier vor-


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