Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 305

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


21.24.44

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist natürlich ein „hoher“ Level, der uns als Politiker da vorgelegt wird. Es ist auch die Argumentationskette nicht immer ohne Weiteres nachvollziehbar, aber las­sen wir das. Es ist schon spät und die Redezeiten werden jetzt knapp.

Ich sage gleich dazu, dass wir uns zum Tagesordnungspunkt 19 gar nicht mehr zu Wort melden und an dieser Stelle gleich unsere Zustimmung ankündigen. (Abg. Dr. Mitterlehner: Das sollten Sie morgen den ganzen Tag über machen!) – Schauen Sie, mit Ihnen kann man nicht gescheit reden, denn kaum kommt ein vernünftiges An­gebot, blödeln Sie schon wieder. Das hätte ich mir jetzt nicht erwartet.

Trotzdem: Der Vorsitzende des Ausschusses hat die Dinge ja aus meiner Sicht hier tat­sächlich im Wesentlichen auf den Punkt gebracht. In Wirklichkeit brauchen wir darüber gar nicht anzufangen zu diskutieren, denn die Gewerbeordnung ist ein derartig großes Feld, und wir sehen ja, was alles in dieser Novelle drinnen ist.

Ich wollte noch einmal aus meiner Sicht auf die Ausführungen meines Vorredners ein­gehen. Er hat aus der Stellungnahme des Datenschutzbeirats zitiert. Das ist eine erns­te Sache. Wir haben es uns nicht leicht gemacht und das auch abgewogen. Deshalb ist es dann doch nützlich, dass man etwas sagt, nämlich zur Begründung des Abstim­mungsverhaltens.

Die meisten werden sich damit ja nicht auseinandergesetzt haben, was ich auch ver­stehe. In Wahrheit ist es schon ein großes Problem, dass wir bei der notwendigen Be­kämpfung der Geldwäsche natürlich auch auf die Mithilfe Privater angewiesen sind. Das geht gar nicht anders, wenn man das Wesen der Geldwäsche einmal durchschaut hat, was auch nicht immer einfach ist. Manche Mitglieder des Untersuchungsausschus­ses mögen sich noch an das Treiben der heimischen Banken und das Versagen der dazugehörigen Aufsicht erinnern. Das ist keine einfache Sache.

Umgekehrt geht es aus meiner Sicht jedenfalls für uns Grüne auch nicht, sich nur in eine Rückzugsposition zu begeben und zu sagen: Wir müssen ohnehin die EU-Richtli­nie umsetzen, und das war es und sonst verschweigen wir uns. Nein! Es ist schwierig und unter dem Strich muss man in den privaten Geschäftsverkehr eingreifen und die dort Handelnden auch verpflichten, weil es nicht anders geht, wenn der Verdacht auf Geldwäsche besteht. Das geschieht bei den Banken in Wahrheit genauso, und da regt sich auch keiner darüber auf, dass die Banken in die Pflicht genommen werden, wenn ein Verdacht besteht. Wenn ein bestimmter Geschäftspartner einem anderen ein be­stimmtes Geschäftsangebot macht, hat der sich natürlich in gewisser Weise schon zu überlegen: Was bietet mir der an? Woher hat er das? Wie kann das sein? – Dies natür­lich nur bei Vorliegen eines Verdachtes und nicht generell und überall.

Ob man dazu „Spitzelwesen“ sagt oder nicht – ich weiß, Sie haben zitiert –, das ist eine andere Frage. Die wichtigere ist aber: Wie bekommen wir das sonst in den Griff? – Wir bekommen es sonst nicht in den Griff, wenn nicht der eine ein bisschen auf den ande­ren schaut, denn ich kann nicht hinter jeden Geschäftsvorgang, hinter jede Überwei­sung – oder nehmen Sie ein beliebiges anderes Beispiel aus dem Geschäftsleben – schon einen Sheriff aufgestellt haben, noch bevor das Geschäft überhaupt beginnt. Das kann also nur so funktionieren, dass man eine gewisse Verpflichtung auferlegt. (Abg. Zanger: Praktikabel muss es auch sein!)

Ja, es gibt vielleicht Besseres als das. Das habe ich bis zum Schluss selbst nicht beur­teilen können. Ich getraue mich auch, das hier zuzugeben, denn ich habe mich mit die-


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