Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 340

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ser Qualität nachvollzogen. Dennoch sind, glaube ich, einige Anpassungsmaßnahmen notwendig.

Das Gesetz insgesamt ist okay, da nützen auch die Wehmutsklagen und die Weih­nachtsg’schichtldruckerei der Frau Mag. Weinzinger nichts. Ich glaube, dass wir auf die Themen eingehen sollten, die heute Gegenstand der Beratung sind. Es gab im Zuge der Novellierung des Bundestierschutzgesetzes von Seiten der österreichischen Jäger­schaft Bedenken betreffend die Geltung des Tierschutzgesetzes und die Haltung von Tieren, die zur Unterstützung der Jagd oder der Fischerei eingesetzt werden.

Ich bin sehr froh darüber, Frau Bundesminister, dass Sie dazu eine Überprüfung einge­leitet haben und den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes hier um eine Stel­lungnahme ersucht haben. Die hat ganz klar gesagt, dass die Bedenken der Jäger­schaft unbegründet sind, da keine Änderung der geltenden Rechtslage bezüglich der Ausübung der Jagd vorliegt.

Die 10-Prozent-Toleranzbestimmung ist in Ordnung. Vor allem möchte ich die Fach­stelle zur Prüfung von Haltungs- und Aufstallungssystemen für alle Tiergattungen her­vorheben. Ich glaube, dass das ein großer Fortschritt ist. Alles andere ist bereits er­wähnt worden und ist Teil des Gesetzes, das Sie sich sicherlich angesehen haben.

Wir werden dieser Novellierung natürlich zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

23.10


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ehmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


23.10.50

Abgeordneter Michael Ehmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wie man schon den Ausführungen meines Kollegen Keck entnehmen konnte, sind nicht unwesentliche Tierschutzorgani­sationen in Österreich, große Organisationen, mit der heute zu beschließenden Novelle sehr zufrieden.

Nach sehr langen und intensiven Verhandlungen konnte erreicht werden, dass die Ka­ninchen, die der Fleischproduktion dienen, ab 1. Jänner 2012 nicht mehr in Käfigen ge­halten werden dürfen. Beim Bundestierschutzgesetz, das 2005 in Kraft getreten ist, wurde auf die Kaninchen schlicht und einfach vergessen. Wir haben heute diesen Man­gel behoben und sind damit wieder federführend in Europa, ich glaube, sogar weltweit.

Mit all den anderen Maßnahmen, die dieses Gesetz noch beinhaltet, können wir sagen, dass auch der Tierschutz in der Regierung Gusenbauer ein Faktor ist, der ernst ge­nommen wird. Mit all dem Sach- und Fachverständnis, das unser Tierschutzsprecher Kollege Keck bei den Verhandlungen eingebracht hat, konnten wir die Situation der Tiere für die Zukunft maßgeblich verbessern.

Meine Damen und Herren! Tierschutz endet für uns als SPÖ nicht mit der Novelle zum Bundestierschutzgesetz, sondern Tierschutz ist uns ein permanentes Anliegen, wes­halb wir uns einem weiteren wichtigen Thema der tierschutzbewegten Menschen ver­stärkt annehmen werden, nämlich dem Verkaufs-, Handels- und Importverbot von Stopfmastprodukten.

Die Stopfmast von Gänsen ist Tierquälerei. Aus diesem Grund ist die Durchführung der Stopfmast in Österreich zu Recht verboten. Auch der Handel ist seit geraumer Zeit da­bei, Produkte aus der Stopfmast auszulisten. Bedauerlicherweise stammt Enten- und Gänsefleisch, welches auf den Tellern österreichischer KonsumentInnen landet, aus ausländischen Stopfmasten. Hinter der Erzeugung der Enten- und Gänsestopfleber stehen sowohl eine brutale Qualzucht als auch eine unglaubliche Form der Tierquäle-


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