Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 131

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dass Sie diesem guten Gesetz Ihre Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.42


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt nun Frau Staats­sekretärin Silhavy. Frau Staatssekretärin, Sie haben offene Redezeit. – Bitte.

 


14.42.26

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nachdem für das Justizstrafrecht diese Regelungen ja schon umgesetzt worden sind, holen wir das jetzt im Verwaltungsstrafbereich beim Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen sozu­sagen nach und setzen das im nationalen Recht um. Sie wissen, dass Basis ein EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2005 ist.

Ich denke, mit dem auch im Ausschuss lange besprochenen und diskutierten Abän­derungsantrag sind auch den Einwendungen der Autofahrerklubs entsprechend Rech­nung getragen worden und die Übertretungs- und Inkrafttretensbestimmungen ohne­dies bereits sozusagen in die Zukunft, auf den 1. März 2008, verlegt worden.

Die Benachteiligung der österreichischen Bürger und Bürgerinnen, die ja immer wieder sehr gerne hier ins Treffen geführt wird, erkenne ich nicht, weil ja auch die anderen Staaten die Umsetzung dieser Rahmenrichtlinie erfüllen müssen, wenn sie überhaupt einen Tatbestand haben wollen. Ich glaube auch, dass eine gewisse sichere Stellung dadurch gewährleistet ist, dass das Geld bei den österreichischen Behörden oder bei den Behörden, die das Delikt jeweils verfolgen, bleibt, denn das gilt ja natürlich vice versa.

Aber wesentlich sind auch die Einschränkungen die Strafhöhe betreffend beziehungs­weise der Nachweis des Verfahrens, wenn eine gewisse Strafhöhe überschritten wird.

Ich glaube, wir alle miteinander haben das Ziel – ich hoffe, dass wir alle miteinander dieses Ziel haben –, die österreichischen Straßen sicherer zu machen, aber nicht nur die österreichischen Straßen, sondern wir wollen ja alle, wenn wir im Ausland unter­wegs sind, auch dort sicher auf den Straßen unterwegs sein. Und das ist letzten Endes ein Ziel der Umsetzung dieser Rahmenrichtlinie, die wir heute hier beschließen werden oder von der ich hoffe, dass sie ihr zustimmen werden. – Danke herzlich. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.44

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 373 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über den von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teil des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.

 


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