Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 172

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Mittel, sonst würden ja viele Straftaten, für die es hohe Strafen gibt, nicht mehr passieren. Strafen kommen zu spät.

Ich möchte lieber dort ansetzen, wo wir etwas dafür tun können, dass weniger Fälle passieren, dass es überhaupt nicht so weit kommt. Ansetzen können wir beim Jugend­wohlfahrtsgesetz, das in der Ministerialvorlage keine besondere weitere inhaltliche Entwicklung geboten hat, bei einem Jugendwohlfahrtsgesetz, in dem wir den Kindern und Jugendlichen das Recht geben, sich an die Behörde zu wenden.

Wir sollten Kindern Möglichkeiten eröffnen, überhaupt über ihre Möglichkeiten Be­scheid zu wissen, indem wir auch an den Schulen möglichst viele SozialarbeiterInnen installieren, um Ansprechpersonen zu bieten, indem wir Elternbildung anbieten, indem wir alle möglichen sozialen Angebote ausbauen und Eltern die Chance geben, sich an die SozialarbeiterInnen zu wenden, bevor es zu spät ist, wenn sie das Gefühl haben, dass sie mit der Situation nicht fertig werden. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt und hier sind wir auch verpflichtet, etwas zu ändern. (Beifall bei den Grünen.)

Die Jugendwohlfahrtsbehörde hat ein breites Set von Handlungsmöglichkeiten, hat zahlreiche Möglichkeiten, wie sie eingreifen und was sie tun kann. Die MitarbeiterInnen gehören entsprechend gut ausgebildet, um ganz genau zu wissen, welche Möglich­keiten sie haben, und die persönliche Situation des betroffenen Kindes oder auch der betroffenen Familie sehr gut einschätzen zu können. Sie braucht aber vor allem auch dringend Ressourcen und Zeit, um sich damit beschäftigen zu können.

Wenn man sich den Jugendwohlfahrtsbericht 2006 anschaut, sieht man, womit die Behörden in der Zwischenzeit zu tun haben, wodurch sie überlastet werden: Obsorge­betrauung, Pflegekinder, Unterstützung der Erziehung, Vaterschaftsanerkenntnisse, Abstammungsprozesse, Exekutionsverfahren, Strafanzeigen wegen Unterhaltsverlet­zung, Maßnahmen wegen Gefahr in Verzug, Befragung des Jugendwohlfahrtsträgers, Befragung von Minderjährigen, Jugendgerichtserhebung, Jugendgerichtshilfe, Adop­tions­ver­mitt­lung, die Volljährigkeit verlängernde Maßnahmen. Ein riesiger Katalog! Und was bringen diese vielen Aufgaben? – Sie bringen Überlastungen, sie bringen Über­arbeitungen, sie bringen Notfallmaßnahmen, weil nichts anderes mehr möglich ist, und sie bringen teilweise auch schlechte Entscheidungen aus Zeitnot. Da können wir ansetzen, hier können wir etwas tun!

Und wir können noch etwas tun. Eine ganz wichtige Maßnahme, die wir hier bereits beschlossen haben, war, die ärztlichen Untersuchungen auch für die Kinder zu beschließen, die nicht in der Schule sind, die im häuslichen Unterricht sind.

Es gibt aber noch eine Lücke für die Kinder. Es gibt diese Lücke zwischen den Untersuchungen, die im Mutter-Kind-Pass vorgesehen sind, und den Untersuchungen in der Schulzeit. Genau diese Lücke können wir schließen. Dadurch kann viel erkannt werden, dadurch haben ÄrztInnen die Möglichkeit, Übergriffe, die Notwendigkeit von Maßnahmen et cetera zu erkennen.

Deshalb stelle ich folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Zwerschitz, Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend flächendeckende ärztliche Untersuchungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Lücke bei den ärztlichen Untersuchungen in der Zeit zwischen den Mutter-Kind-Pass-


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