Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 184

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17.10.08

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf gleich zu Beginn meiner Ausführungen folgenden Antrag namens der freiheitlichen Fraktion einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kurzmann, Strache, Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Spitalstourismus

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird aufgefordert, so rasch wie möglich zum Schutz von Kindern alle notwendigen Schritte für eine bundesweite EDV-Vernetzung zwischen Krankenhäusern und Hausärzten zu veranlassen, sowie die erforderlichen Mittel dafür zur Verfügung zu stellen, um dem Spitalstourismus im Zusam­menhang mit verletzten Kindern Einhalt zu gebieten.“

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Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute ein für eine zivilisierte Gesellschaft sehr wichtiges Thema, nämlich den Schutz von Kindern und von Jugendlichen. Alle Vorredner haben sich dazu bekannt, und man hätte meinen können, dass es in diesem Haus wirklich breite Übereinstimmung zu diesem Thema gibt. – Mit Johann Wolfgang von Goethe möchte ich aber feststellen: „Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“

Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, von der ÖVP, aber auch von den Grünen und vom BZÖ! Ich bezweifle, dass Sie es mit dem Jugendschutz wirklich so ernst nehmen. Sie haben den Gegenbeweis dafür, dass dem nicht so ist, im Petitions­ausschuss erst vor zwei Monaten erbracht: Da haben Sie nämlich eine Bürgerinitiative mit dem Titel „Gewalt in der Familie. Mehr Schutz für Kinder“ den Bach hinunter gehen gelassen. Diese Bürgerinitiative wurde von einem pensionierten Justizwachebeamten, Herrn Roman Ertl aus Graz, initiiert, der in wirklich akribischer Arbeit rund 5 000 Unterschriften gesammelt hat. Den Unterstützern und dem Einbringer dieser Petition ging und geht es um die Wiedereinführung der ausnahmslosen Anzeigepflicht für Ärzte in Fällen von Kindesmissbrauch und auch von Kindesmisshandlung.

Meine Damen und Herren von der SPÖ, von der ÖVP, von den Grünen und vom BZÖ, Sie haben diese Bürgerinitiative am 20. September abgelehnt. Sie tragen dafür die politische Verantwortung. Ihnen ist das Wohl der Kinder nicht so wichtig, wie Sie das von dieser Stelle aus durch Ihre Vorredner beteuern lassen haben! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich bringe jetzt ein Beispiel: Am 26. April 2005 wurde ein drei Monate altes Baby namens Iris Maria mit Blutungen im Gehirn und in den Augen und mit Serienbrüchen in das AKH Wien eingeliefert. Die Polizei hat erst mehrere Tage später durch die Selbstanzeige des Täters, der leider auch der Vater war, von diesem scheußlichen Verbrechen erfahren. Der Vater hat das Kleinkind an den Beinen gehalten und mit Fäusten geschlagen, um es zur Ruhe zu bringen, und er hat diesem drei Monate alten Baby zum Schluss auch noch einen Polster aufs Gesicht gedrückt. Das Kind wurde schwer verletzt ins AKH eingeliefert und ist acht Monate später, am 8. Feber 2006, verstorben.

Meine Damen und Herren! Obwohl im geschilderten Fall ein Offizialdelikt nach § 92 StGB – Quälen und Vernachlässigung unmündiger jüngerer und wehrloser Per-


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