Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 105

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es nicht ganz uneigennützig gemacht hat, weil das Ganze eine Win-Win-Situation ist. Einerseits erreichen wir damit zweifellos mehr Budgetdisziplin – das ist und muss im Interesse des Finanzressorts sein –, andererseits ergibt sich mehr Flexibilität für die anderen Ressorts. Es ist also eine klassische Win-Win-Situation.

Was mich freut, ist, dass wir mit dieser Technik des neuen Bundeshaushaltsrechts meiner Ansicht nach eines der ganz wichtigen Ziele der Finanzpolitik entsprechend umsetzen können, nämlich die Stabilität im Staatshaushalt herzustellen. Das haben einige Vorredner schon betont. Ich glaube, ein stabiler Staatshaushalt ist für jeden Wirtschaftsstandort etwas unglaublich Essenzielles, und Wirtschaftsstandort heißt immer: Arbeitsplätze, Einkommenschancen und soziale Sicherheit.

Es freut mich auch, dass wir in der Schlussphase noch die Rechte des Parlaments entsprechend stärken konnten. Ich glaube, Herr Mag. Rossmann, man kann immer noch etwas verbessern. Noch einmal: Die Herausforderung ist noch nicht völlig gelöst, auch wenn wir das heute beschließen.

Aber ich sage es noch einmal, und ich habe unlängst auch mit dem Budgetexperten der Europäischen Kommission bei einer Tagung in Lissabon darüber gesprochen; er hat auch gesagt: Oh, was ihr da zusammengebracht habt, das ist beachtlich! – Wir sind in Europa durchaus herzeigbar. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wahrscheinlich wird das ein Best-Practice-Modell für Europa werden, Herr Kollege Rossmann. Herr Finanz­minister, Herr Staatssekretär: Gratulation! (Beifall bei der ÖVP.)

13.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Witt­mann zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kol­lege.

 


13.39.27

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Zunächst einmal möchte ich festhalten, dass die Veränderung der Verfassung in diesem Bereich als einer jener Bausteine zu gelten hat, an denen sich zeigt, dass man hier bei den Reformen der Verfassung relativ weit gekommen ist. Um es noch einmal in Erinnerung zu rufen: Man hat das Wahlrecht verändert, man hat die Legislaturperiode verändert, man hat gestern ein ganz großes Verfassungspaket beschlossen, und man beschließt heute eigentlich, von den Auswirkungen her, wieder eine der größten Veränderungen im wirtschaftlichen Bereich, die die Verfassung beinhaltet.

Das heißt, man ist im Bereich der Verfassungsreformen auf einem guten Weg und arbeitet jene Bereiche, die im Konvent ausführlich behandelt wurden, kontinuierlich ab. Es hat im Konvent einen eigenen Ausschuss dafür gegeben. Das Ergebnis liegt heute vor und ist durchaus herzeigbar.

Lassen Sie mich nur auf die Staatszielbestimmungen etwas genauer eingehen, weil sie ja einen der wesentlichen Kernpunkte der Verfassung betreffen. Ich bin da anderer Ansicht als Kollege Rossmann. Ich glaube, dass die Staatszielbestimmung in Artikel 13 Abs. 2, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht betreffend, nach wie vor ihre Berech­tigung hat, weil gerade daraus jene Ziele ableitbar sind, die wir auch in den letzten Jahren politisch verfolgt haben, nämlich Vollbeschäftigung, soziale Marktwirtschaft, ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum. Das beinhaltet das Staatsziel des gesamtwirt­schaftlichen Gleichgewichtes.

Es wäre daher fatal gewesen, diese Ziele aus der Verfassung herauszunehmen; sie sind Gott sei Dank drinnen geblieben. Wir haben diesbezüglich schon eine kurze Auseinandersetzung im Ausschuss gehabt, aber ich akzeptiere, dass es natürlich auch andere Meinungen geben kann. Für mich ist es ein wesentliches Erfordernis gewesen,


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