Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 183

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

17.20.39Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen jetzt zu einer kurzen Debatte. Diese betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 435/A der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend ein Heizkostenausgleichsfondsgesetz eine Frist bis zum 24. Dezember 2007 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitglie­dern der Bundesregierung sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Zunächst erhält der Antragsteller das Wort, und das ist Herr Abgeordneter Klubobmann Ing. Westenthaler. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.21.46

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es handelt sich dabei um eine klar nachvollziehbare Forderung: Wir haben am 17. Oktober einen Antrag eingebracht, den Menschen einen zusätz­lichen Heizkostenausgleich zu gewähren.

Warum haben wir das getan? – Weil wir, wie wir ja seit einigen Wochen wissen, rund 420 000 Menschen im Lande haben, die sich nicht durchgehendes beziehungsweise regelmäßiges Heizen leisten können, wobei bei 250 000 dieser 420 000 die Heizung in diesem Winter überhaupt kalt bleibt.

Das muss man sich einmal vorstellen: 250 000 Menschen, die überhaupt nicht heizen können, weil sie es sich nicht leisten können, und das – weil jetzt gleich der Einwand kommen wird: nun, es gibt ohnehin Heizkostenzuschüsse in den Ländern; ja, gerade auch deswegen! –, obwohl es in den Ländern Heizkostenzuschüsse für diese Haus­halte gibt. Trotzdem können sich 250 000 Menschen das Heizen nicht leisten! (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Daher sind wir der Meinung, die Bundesregierung beziehungsweise der Bund ist aufgefordert, hier etwas zu tun, gerade auch in der Vorweihnachtszeit, und wir haben heute wahrscheinlich überhaupt die letzte Möglichkeit dazu. Deswegen haben wir mit dem 24. Dezember auch dieses markante Datum der Fristsetzung gewählt: um ihre Herzen zu erwärmen, auch die Heizungen der Menschen zu erwärmen. Das wollen wir.

Daher haben wir einen recht vernünftigen Vorschlag gemacht, nämlich nicht, dass man irgendwie drüberfährt über die Landeszuschüsse, sondern wir sagen: Es gibt unter­schiedliche Landeszuschüsse; gleichen wir sie mit einem Heizkostenausgleichsfonds aus, indem wir vom Bund her diese Heizkostenzuschüsse verdoppeln, sie aber mit maximal 150 € deckeln. – Ich denke, das ist gerecht, das ist fair und das würde vielen Menschen helfen, über den Winter zu kommen.

Allein die Fristsetzung zeigt: Dies ist die letzte Möglichkeit dazu. – Es betrifft dies ungefähr 1,6 Millionen Haushalte, wenn man eine Deckelung bei 2 500 € einzieht; also


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