Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 232

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wesent­lichen aus geförderten und mit öffentlicher Haftung versehenen Finanzierungs­darlehen bestehen sollen.

Weiters wird der Bundesminister für Finanzen ersucht, die tatsächlichen Mehrein­nahmen des Bundes für Zwecke des Klimaschutzes zu verwenden.

Darüber hinaus wird der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ersucht, eine Änderung der Vereinbarung mit den Ländern über den Schwefelgehalt von Heizöl anzustreben, in der ein Schwefel-Grenzwert für Heizöl extraleicht von 10 ppm fest­gelegt wird.“

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement mit 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.47.06

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Frau Staatssekretärin! Haben Sie schon einmal gefragt, warum es laufend Novellen zum Ökostromgesetz geben muss? – Auch hier ist wieder eine Novelle notwendig, weil es sich einfach um ein Husch-pfusch-Gesetz gehandelt hat. Es war nie gut durchdacht, es hatte nie eine gute Basis.

Leider Gottes nehmen Sie auch jetzt bei den Versuchen, Novellen durchzuführen, die ernst gemeinten Kritiken aus den wirklich fundierten Bereichen der Betriebe im Sektor erneuerbare Energie nicht ernst. Wenn Sie den Mut hätten, diese Kritik und die Vorschläge aus den Bereichen dieser Betriebe im Sektor erneuerbare Energie ernst zu nehmen, dann würden Sie das ganze Ökostromgesetz in den Müll werfen und ein völlig neues Gesetz heranziehen. Sie würden das EEG aus Deutschland kopieren und hätten damit die Lösung geschafft. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Ich habe mir die Mühe gemacht – Frau Staatssekretärin, Sie bekommen die Unter­lagen dann von mir –, eine Gegenüberstellung zwischen den Einspeisetarifen aus dem Ökostromgesetz und denen aus dem EEG zu machen. Das ist eine ganz einfache Aufgabe, das könnten Sie genauso mit Herrn Minister Bartenstein vornehmen. Sie bräuchten nur das Gesetz herzunehmen, abzuschreiben und auf die Möglichkeiten in Österreich umzusetzen.

Konsens wäre sicher eine Förderzeit von 20 Jahren in allen Bereichen – ob das Wind­energie, Biomasse, Biogas, vor allem aber auch Photovoltaik ist. Damit hätte man auch die Gewährleistung, dass Betriebe langfristig planen und investieren können und damit auch eine Stabilität in diesem Bereich.

Wir werden selbstverständlich heute dieser Frage der Erhöhung der Förderungen für Biogasanlagen zustimmen. Es ist notwendig, diese Anlagen zu retten. Es ist not­wendig, diesen Leuten zu helfen. Ökostrom aus Bioabfällen ist eine mögliche Alter­native, aber eben nur ein Teil eines möglichen neuen Ökostromgesetzes, weil nämlich gerade die Biomasse nur sehr bedingt effizient sein kann, was erneuerbare Energien anbelangt. Ich denke an die Gesamtenergiebilanz, an die Probleme des Transportes und der Verarbeitung. Es stellt sich aber auch – und das ist oft besprochen worden – das ethische Problem, die ethische Frage und die Frage der Verteuerung der Lebensmittel, die wir aktuell erleben müssen. Das heißt, wir müssen diese Zusam­menhänge beleuchten. Wir müssen auch aufpassen, dass, wenn wir dieses Gesetz neu schaffen, im Bereich der Biomasse vernünftig vorgegangen wird.

 


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