Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 118

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Haidinger bekräftigte weiters, dass er Abgeordnetem Pilz im Jahr 2004 keine vertrauli­chen Informationen zugesagt und ihm auch keine gegeben habe. Pilz hätte sich später sogar darüber beschwert.

Generell bekräftigte Haidinger, er stehe zu seiner Aussage, er sei abgelöst worden, weil er sich nicht korrumpieren lassen habe. In diesem Zusammenhang erneuerte er auch den Vorwurf, von Kabinettschef Philipp Ita aufgefordert worden zu sein, die an den BAWAG-Untersuchungsausschuss weiterzuleitenden Akten zuvor dem ÖVP-Klub zu übermitteln.

Gegenüber Landeshauptmann Haider habe er, so Haidinger, erklärt, dass die Korrup­tion im Innenministerium "unerträglich geworden" sei und damit auch seine Ablöse be­gründet, er habe Haider aber weder Informationen angeboten noch in Aussicht gestellt. Das Gespräch sei auf Anregung eines guten Bekannten zustande gekommen.

Die Konstruktion des BIA wertete Haidinger als nicht besonders glücklich. Eine Einrich­tung wie das BIA sei notwendig, meinte er, man sollte sich aber überlegen, für ganz Österreich eine zentrale Korruptionsbekämpfungsbehörde zu schaffen. Das BIA sei nicht unabhängig und als ein Verwaltungsorgan ebenso an Weisungen gebunden wie er.

Darüber hinaus ermittelt die StA Wien in den Fällen „Zogaj“ und „Zeqaj“ wegen des Verdachts nach § 310 StGB. Auch jenseits der strafrechtlichen Verantwortung ist zu klären, ob ein Bundesminister und führende Vertreter einer politischen Partei EKIS-Daten missbraucht haben.

Des Weiteren haben die Affären um den ehemaligen Landespolizeikommandanten von Wien, um österreichische Konsularbehörden und um den Verdacht der Parteienfinan­zierung durch die BAWAG gezeigt, dass es weit über die Hinweise des ehemaligen Direktors des BKA hinaus inakzeptable Zustände im Bereich des BMI gibt.

Das Vertrauen der Menschen in die Polizei ist durch vertuschte Polizeiaffären und den Verdacht des Missbrauchs der politischen Gewalt im BMI beschädigt worden. Von der Affäre „Horngacher“ bis zum Missbrauch kriminalpolizeilicher Ermittlungsergebnisse im Nationalratswahlkampf 2006 weist vieles nicht nur auf inakzeptables Verhalten der Vertreter einer Regierungspartei, sondern auch auf schwere Mängel im System hin.

Ein Untersuchungsausschuss hat die Aufgabe, Fehlverhalten von Behörden ebenso zu klären wie die politische Verantwortung der Leiter der Ressorts. Gerade in diesem Fall sollte er aber auch die Grundlage dafür liefern, um

gerade die sensibelsten Ressorts gegen politischen Missbrauch besser zu schützen;

der Macht der Kabinette und Parteien in der öffentlichen Verwaltung klare Grenzen zu setzen und

die Kontrolle (ev. durch weisungsunabhängige Behörden) durch den Nationalrat wirk­sam zu verbessern.

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten gem. § 33 Abs.1 GOG, über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gehen in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57 Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser Debatte 5 Minuten, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten


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