Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 165

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schalle. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.54.28

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Auch wenn es schon auf das Ende des Plenartags zugeht: Es sind doch zwei wichtige Punkte für die Energieversorgung in Österreich, die hier behandelt werden, nämlich das Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz 1982 geändert wird, und das Bundesgesetz betreffend die Sicherstellung der Realisierung des Erdgaspipelineprojekts „Nabucco“.

Bei der Erdgaspipeline „Nabucco“ handelt es sich um ein Projekt von besonderer Wich­tigkeit für Österreich, aber auch für Europa. Es stellt eine Garantie und Alternative dar, damit wir uns nicht länger in die alleinige Abhängigkeit von der Russischen Föderation begeben müssen und eben diese die Preise und Mengen diktieren kann, wie zum Beispiel jetzt in der Ukraine.

Das Projekt ermöglicht uns aber auch, dass wir zusätzlich an das zweitgrößte Gas­vorkommen im Iran andocken. Da bin ich der OMV eigentlich sogar dankbar, dass sie sich nicht von den USA ins Bockshorn jagen lässt und weiter ihre Fühler im Iran ausstreckt. Ich glaube, es werden sich dort auch einmal die politischen Gegebenheiten ändern, und dann wird das für uns ein sehr wichtiger Markt sein.

Mit diesem Gesetz soll ein Regierungsübereinkommen geschlossen werden, das zur Errichtung, Finanzierung und zum Betrieb von grenzüberschreitenden Leitungen not­wendig ist, und zwar von der osttürkischen Grenze über die Türkei, Bulgarien, Rumänien, Ungarn nach Österreich, nach Baumgarten.

Wir können das Projekt aus diesen Gründen nur befürworten, allerdings muss sicher­gestellt werden, dass nicht wieder durch das Schaffen einer Hintertür Gazprom sich beteiligen und dadurch wieder die Preise beeinflussen kann und wir somit wieder in Abhängigkeit geraten. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Man sieht ja jetzt, wie es uns geht, und da müssten meiner Meinung nach auch der Konsumentenschutzminister, aber gerade auch Sie, Herr Wirtschaftsminister, einmal darüber nachdenken. Es steigt der Euro permanent; wir sind bei einem Kurs von 1,56 $. Es steigt auch der Ölpreis, aber der Benzinpreis steigt meiner Meinung nach viel stärker an. Hier gehören nach meiner Ansicht schon einmal eine Preiskontrolle und eine Revision durchgeführt, ob die Preise, die uns an der Tankstelle berechnet werden, eigentlich noch dem entsprechen, was die Ölpreise wirklich ausmachen.

Wenn ich mir die Investitionskosten der Pipeline anschaue, dann müsste man auch eine Gegenrechnung machen. Wenn wir wirklich in Forschung und Entwicklung von Alternativenergie 5 Milliarden € investierten, was würde da am Ende als Energiewert herauskommen? Womöglich wären wir dann nicht mehr von irgendeinem Lieferanten abhängig und könnten uns selbst versorgen. Das sollte eigentlich auch unser Ziel sein.

Am Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und Meldegesetz geändert wird, haben wir im Ausschuss Kritik geübt, dass keine Kostentransparenz besteht und dass es sich wieder wie schon bei der Gewerbeordnung vom Fristenlauf her nicht ausgeht und ein rückwirkendes Inkrafttreten einer Strafbestimmung möglich wäre. – Herr Dr. Mitter­lehner hat bereits darauf reagiert; es ist korrigiert. Danke dafür, denn das wäre wieder eine Blamage gewesen.

Mir ist auch ganz wichtig, dass der Biokraftstoff angerechnet wird für die Einlagerungs­menge.

 


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