Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 117

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in der Öffentlichkeit von manchen über diesen Vertrag gesagt wird (Abg. Strache: Wer ist schuld daran?), nämlich – und ich darf das noch einmal auf den Punkt bringen – die völlige Abschaffung nationaler Souveränität, die Einführung der Todesstrafe, die Ver­pflichtung der österreichischen Soldaten, auf irgendwelchen Kriegsschauplätzen der Welt ihr Leben zu lassen (Abg. Strache: Tschad!), gentechnisch veränderte Lebens­mittel, die wir essen müssen (Abg. Strache: Na und? Das gibt es ja jetzt schon!), Atomkraftwerke, die wir aufsperren müssen. Und diese Liste kann man mit vielen an­deren Beispielen fortsetzen.

Meine Damen und Herren, ich möchte als Erstes festhalten – und das ist, glaube ich, wichtig, auch für jeden, der dieser Debatte folgt –: Darüber wird nicht abgestimmt, denn das ist nicht Gegenstand dieses Vertrags, um den wir heute unsere Diskussion ranken sollten.

Ich möchte zum Zweiten kommen. Viele Bürger haben auch in den E-Mails, die sie uns geschickt haben, geschrieben, sie wissen wohl, dass sie gar nicht darüber abstimmen dürfen, denn eine Volksabstimmung ist nach unserer Verfassung gefordert.

Meine Damen und Herren, das ist ein Argument, auf das man eingehen muss. Wir ha­ben uns über diese Frage im Verfassungsausschuss sehr eingehend unterhalten. Wir haben jeder Fraktion die Möglichkeit gegeben, Experten namhaft zu machen, die das in ihrem Sinne argumentieren. Aber die Schlussfolgerung war ja selbst von den Kolle­gen der FPÖ, die dort anwesend waren, schon die eine: Ein zwingender Grund, weil es nämlich eine Totaländerung der österreichischen Bundesverfassung wäre oder weil die Bausteine der österreichischen Bundesverfassung verändert werden, liegt nicht vor. (Abg. Strache: Sicher! Selbstverständlich ist das von unseren Experten dargelegt wor­den, dass es um eine Gesamtänderung geht!) Das haben nicht einmal die Kollegen der Freiheitlichen Partei behauptet. (Abg. Strache: Was behaupten Sie da? Die Verfas­sungsexperten der FPÖ haben das sehr wohl dargelegt!)

Meine Damen und Herren, das muss man schon einmal festhalten – ich beschäftige mich jetzt gar nicht mit der Qualifikation der Verfassungsexperten –: Das, was da drin­nen steht, berührt eben nicht zu einem grundlegenden Teil unser Recht, sodass darü­ber zwingend eine Volksabstimmung abzuhalten wäre. Das ist eine Schlussfolgerung, die ich heute ziehen möchte. (Beifall bei der ÖVP.)

Damit kommen wir zum dritten Punkt, und da sind wir jetzt auf dem richtigen Boden der Diskussion. Man kann natürlich berechtigterweise fordern, dass über einen solchen Vertrag eine Volksabstimmung stattfinden soll – aus politischen Gründen, weil man das eben möchte. Dem möchte ich nur Folgendes entgegenhalten: Das ist nicht unser poli­tisches System; wir haben eines der repräsentativen Demokratie, in dem diejenigen, die vom Volk gewählt sind, Gesetzgebung betreiben und auch über internationale Ver­träge letztgültig abstimmen sollen.

Wenn man das nicht mehr will, sondern ein anderes System in den Vordergrund rückt, ist das legitim, aber das ist eine andere Debatte. Das ist eine Debatte, dass wir unser System etwa dem System der Schweiz angleichen, wo man als Bürger alle paar Wo­chen aufgerufen ist, über eine Frage zu entscheiden. (Abg. Ing. Westenthaler: Das wäre gar nicht so schlecht!) Ich glaube, dass der österreichische Weg durchaus der bessere ist, denn, meine Damen und Herren – da darf ich wieder zum ersten Punkt zu­rückkommen –, wenn all diese Behauptungen – Verlust der nationalen Souveränität, Todesstrafe einführen und so weiter – gar nicht Gegenstand der Abstimmung sind,


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