Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 115

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auf der Landkarte geführt haben, sondern es geht dabei auch um die während der Jahre 1938 bis 1945 von den Mitgliedern verbrecherischer Organisationen begange­nen Gräueltaten, die einfach nie in Vergessenheit geraten dürfen.

Aber trotz allem Abscheu gegen diese begangenen Taten bitte ich um Verständnis dafür, dass auch die SPÖ diesem Antrag nicht zustimmen wird, weil – Kollege Amon hat das ja auch im Ausschuss gesagt – dieser Antrag ohnehin totes Recht ist, um deine Worte, Werner, zu gebrauchen. Das hat mit einer „Schwamm drüber!“-Politik, wie du, Kollege Öllinger, es bezeichnet hast, wirklich nichts zu tun. Ich kann dem Antrag auf Abgeltung von Kriegsdienstzeiten im Rahmen der SS, der Waffen-SS oder anderer im Rahmen der Prozesse vor dem Internationalen Militärgerichtshof als verbrecherisch eingestuften Organisationen nichts abgewinnen, und ich sage auch, warum.

Du, Kollege Öllinger, hast selbst gesagt, es handelt sich dabei um Menschen, die zwischen 80 und 100 Jahre alt sind. Jetzt ganz ehrlich: Welcher Kriegsverbrecher, der international mit Steckbrief gesucht wird, kommt nach Österreich, geht zur Pensions­versicherung und sagt dort: Ich stelle jetzt meinen Pensionsantrag und will außerdem die Zeiten, die ich in der SS – ob zwangsweise oder auch nicht, darüber mag ich gar nicht diskutieren – verbracht habe, als Ersatzzeit anerkannt bekommen!? Das wird niemand tun, weil alle genau wissen, dass in dem Moment die Handschellen klicken würden!

Bei allem Verständnis um die Sensibilität dieser Thematik kann ich diesem Antrag, der ohnehin nur symbolischen Charakter hat, nicht zustimmen. Dafür bitte ich wirklich um Verständnis. Wir haben im Sozialbereich wichtigere Themen zu behandeln als diesen Antrag, und deshalb meine klare Ablehnung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.18


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zunächst gebe ich bekannt, dass der vorhin von Kollegin Haubner eingebrachte Entschließungsantrag ordnungsgemäß ein­gebracht ist, ausreichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (506 d.B.) über die Regierungsvorlage (465 d.B.): Bundesgesetz, mit dem aus Anlass des 70. Jahrestages des Einmarsches der Truppen des nationalsozialistischen Deut­schen Reiches in Österreich eine einmalige Zuwendung (Erinnerungszuwendung) für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene geschaffen wird

betreffend Gewährung einer einmaligen Zuwendung (Erinnerungszuwendung) für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich

Aus Anlass des 70. Jahrestages des Einmarsches der Truppen des nationalsozialis­tischen Deutschen Reiches in Österreich wird eine einmalige Zuwendung (Erinne­rungs­zuwendung) für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung sowie deren Hinterbliebene gewährt werden.

Auch die Leistungen von Frauen beim Wiederaufbau der Republik Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg sollen durch eine einmalige Zuwendung besonders gewürdigt werden. Die Zuwendung sollen unter bestimmten Voraussetzungen jene Frauen er-


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