Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll56. Sitzung / Seite 181

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Gerade da es um Fragen der Obsorge und um Fragen des persönlichen Verkehrs mit den Kindern geht – wobei hier unter dem Begriff „Kinder“ auch Jugendliche bis 18 Jahren gemeint sind – und auch, weil es um Fragen der Adoption geht – also wirk­lich sehr wichtige Punkte – und da es ein Ziel dieses Übereinkommens ist, eine Erleichterung der Ausübung der materiellen Kinderrechte herbeizuführen, gerade deswegen gibt es die Unterstützung des BZÖ; und zwar nicht nur natürlicherweise, sondern unverzichtbarerweise!

Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, für den sich das BZÖ seit jeher stark gemacht hat. Nicht zuletzt aus diesem Grund – nämlich wegen der Notwendigkeit einer Absicherung des Unterhaltsvorschusses – hat das BZÖ letztes Jahr mehrere Initiativen gesetzt. Wir haben mehrere Punkte herausgearbeitet, wie diesbezüglich den Kindern und Jugend­lichen geholfen werden kann.

Ich muss jetzt allerdings ansprechen, dass die Regierung bis dato nicht tätig gewesen ist beziehungsweise diesen Diskussionsprozess nicht abgeschlossen hat. Frau Bun­desministerin, ich erinnere Sie an die Sitzung des Justizausschusses im September. Frau Kollegin Ablinger hat gesagt, dieses Anliegen müsse relativ rasch umgesetzt werden. Ich möchte das Wort „relativ“ streichen – es muss rasch umgesetzt werden! Frau Bundesministerin, bei der Sitzung des Justizausschusses im September wurde uns von Ihrer Seite gesagt, dass die Regierung – Sie beziehungsweise Ihr Ministerium gemeinsam mit dem Ressort der Bundesministerin Kdolsky –, Arbeitsgruppen eingesetzt hat, die ein Ergebnis bis Ende des Jahres 2007 liefern würden.

Tatsache war, dass bis Ende des Jahres 2007 kein Ergebnis am Tisch gelegen ist, genauso wenig, wie es jetzt beim letzten Justizausschuss der Fall war. Ich möchte auch anmerken, dass Sie und Ihr Ressort gesagt haben, dass Sie die Arbeiten abgeschlossen und Ihren Beitrag geleistet haben und nur noch auf die Ergebnisse des Bundesministeriums von Frau Bundesministerin Kdolsky warten.

In diesem Zusammenhang – da ich von einer Wortmeldung Ihrer Person ausgehen kann, geschätzte Frau Bundesministerin – möchte ich Sie ersuchen, darauf einzu­gehen, wie Sie vorhaben, auf das zuständige Ministerium der Ministerin Kdolsky unver­züglich Druck auszuüben, um endlich weitere Schritte zu setzen, die endlich zu einer Regelung im Bereich der Absicherung des Unterhaltsvorschusses führen werden. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

18.07


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Eisen­schenk. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.07.25

Abgeordneter Mag. Peter Eisenschenk (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz aus dem Jahr 2001 war mit Sicherheit heiß umkämpft und diskutiert, allerdings mit der klaren Intention, den Kindern zu helfen. Die angesprochene gemeinsame Obsorge der Eltern hat sicherlich zu einer Bewusstseinsänderung und zur Einsicht geführt, dass beide Eltern trotz Scheidung nicht aus der Erziehungsverantwortung entlassen werden können.

Dennoch ereignen sich aber nach wie vor Tragödien, auch im Rahmen der gemein­samen Obsorge. Insbesondere der ständige Wohnortwechsel macht den Kindern zu schaffen und überfordert sie. Streitereien der Eltern werden weiterhin auf dem Rücken der Kinder ausgetragen. Die Kinder sind nun einmal ihren Eltern ausgeliefert. Die Scheidung bedeutet zwar das Aus für die Ehe, aber nicht das Aus für die Eltern-Kind-Beziehung.

 


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