Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 232

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Währing“ schaffen wollen. Ich weiß nicht, wie Sie hier mit anderen Religionsgemein­schaften, die in Österreich zahlreich vertreten sind, eine Lösung finden wollen. Das wäre unserer Meinung nach eine glatte Ungleichbehandlung vor dem Gesetz, und dem können wir natürlich nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir sind der Auffassung, dass aufgrund der Bundesverfassung den Gemeinden die entsprechende Kompetenz zukommt. Wir sind auch der Meinung, dass alle Toten gleichermaßen Ehre und Respekt verdienen. Ich würde mir bei den Grünen oft wünschen, sie würden das allen Toten auch wirklich zuerkennen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Ing. Westenthaler. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.39.23

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Abgeordneter Neubauer, natür­lich hat es auch für andere Friedhöfe bereits Initiativen gegeben. Ich denke da zum Beispiel an die schon erwähnten Kriegsgräber.

Wir vom BZÖ begrüßen die Initiative der Frau Präsidentin Glawischnig. Wir haben auch prompt auf ihr Schreiben geantwortet, weil manche Friedhöfe in einem wirklich erbärmlichen Zustand sind und diese Situation nicht hingenommen werden kann.

Washingtoner Abkommen – in der Regierung Schüssel/Riess-Passer im Jahr 2001 unterzeichnet. Die Ziffer 8 sieht ganz klar die Unterstützung zum Erhalt der jüdischen Friedhöfe vor. Für uns ist das eine Verpflichtung, zu der wir stehen, und deswegen haben wir auf die Initiative der Präsidentin positiv reagiert, zumal wir wissen, dass die Israelitische Kultusgemeinde personell und auch finanziell mit dieser Situation überfordert ist.

Da die unterschiedlichsten Gemeinden in Österreich einfach nicht mehr die dafür notwendige personelle Ausstattung haben, wie wir vorhin vom Kollegen Zinggl gehört haben, ist es eine Verpflichtung, sich das genauer anzusehen. Der bisherige Wider­stand so mancher Gemeinden, wie zum Beispiel der Gemeinde Wien, ist etwas, was uns nicht sehr gefällt. In diesem Zusammenhang wurde der Währinger Friedhof auch schon genannt.

Wir stellen natürlich die Frage, ob man nun gleich sozusagen mit der Tür ins Haus fallen muss und Kompetenzverschiebungen zwischen Bund und Ländern durchführen soll. Wir glauben, man sollte noch einmal versuchen, das im Zuge des Finanz­ausgleiches zwischen den Ländern und Gemeinden neu zu verhandeln. Wenn es dann noch immer nicht funktioniert – das ist von uns nicht in Stein gemeißelt –, dann kann man noch immer überlegen, ob man hier auf bundesgesetzlicher Ebene vorgeht.

Aber wir sind schon dafür, dass die Sanierung entsprechend der Vorgabe der jüdischen Glaubensgemeinschaften, und zwar mit Einbeziehung der jeweiligen Kultus­ge­meinde, durchgeführt werden soll. Daher sind wir auch dafür, dass wir uns eine solche Änderung überlegen. Schön wäre es, wenn es da einen Fünfparteienantrag gäbe.

Allerdings möchten wir bei einem Punkt eine kritische Anmerkung machen, und zwar betrifft das die Frage der Gräberschändung. Wir wissen, dass in letzter Zeit gerade jüdische Gräber geschändet worden sind. Wir verabscheuen das, und das muss bestraft werden. Aber das Strafausmaß sollte bei jeglicher Grabschändung gleich bemessen werden. Eine Gräberschändung ist etwas Abscheuliches, und da sollte man


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