Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 293

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

mit beschränkter Haftung – Austrian Agency for International Cooperation in Education and Research (OeAD-GmbH)‘ errichtet.“

*****

Ich bin froh, dass dieser Antrag, auch wenn er nur ein Symbol ist, durchgegangen ist, weil sich dann wenigstens eine Abkürzung, die verwendet wird, auch in der Amts­sprache, nämlich in Deutsch, im Gesetz wiederfindet.

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich habe im Ausschuss dafür gekämpft, dass auch das BMVIT ein Kuratoriumsmitglied im OeAD neu bekommt und/oder vielleicht im Auf­sichtsrat, weil ich nach wie vor der tiefen Überzeugung bin, dass auch das BMVIT mit seinen Programmen im Austauschbereich, im Stipendiatenbereich sehr viel Kompetenz hat und auch diesbezüglich Programme fährt. Für mich ist an sich nicht einsichtig, dass man jetzt mit einem Gesetz einen zukünftigen Zustand, dass man vielleicht auch zu­sammenarbeitet, nicht vorwegnimmt, sage ich einmal.

Aber offensichtlich ist das BMVIT dem Gesetzgeber oder den maßgeblichen Kräften dieses Landes weniger wichtig als acht Mitglieder, die die Fachhochschulkonferenz entsendet, oder acht Mitglieder von der Universitätenkonferenz, oder die Österreichi­sche Industriellenvereinigung, die ja nur ein Verein ist, oder der Österreichische Ge­werkschaftsbund, der ja nur ein Verein ist, oder die Bundesarbeiterkammer und Ähnli­ches mehr.

Das war meine Kritik. Ich finde es aber auch mutig, dass man sich mit diesem Gesetz entschlossen hat, nur einen Geschäftsführer zu bestellen, und somit zumindest einmal der sinnlose Parteiproporz einmal von Haus aus ausgeschaltet ist. Das ist eine mutige Entscheidung, und das habe ich auch immer so anerkannt.

An sich ist das eine Verrechtlichung, die schon längst hätte erledigt werden sollen, um aus einem Vereinsgebilde etwas Verrechtlichtes zu machen, das ja mit sehr viel Steu­ergeld umgeht, insbesondere in wesentlichen Bereichen.

In diesem Zusammenhang bringe ich auch einen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Neubauer und Ing. Hofer

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Damit der Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitä­ten mit 1. 1. 2009 in Kraft gesetzt werden kann, wird die Regierung aufgefordert, alle dafür notwendigen Maßnahmen zu setzen und insbesondere die Finanzierung allfälli­ger Mehrkosten mindestens bis zu einem Betrag von € 35 Mio. bereitzustellen.“

*****

Mir ist schon bewusst, dass es bei Kollektivvertragsangelegenheiten, Tarifpartnerange­legenheiten um Arbeitgeber und Arbeitnehmer geht. In diesem speziellen Fall, wo ein provisorisches Dienstrecht, das 2001 auch mit Zustimmung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes implementiert worden ist, neu kodifiziert im Jahre 2002 im UG 2002, das immer nur als Übergangsdienstrecht gegolten hat und eingesetzt wurde auf drei bis vier Jahre, bis zum Inkrafttreten eines Kollektivvertrags. Und die öffentliche Hand wird das unterstützen – damals vereinbart zwischen den Regierungsparteien – mit mindestens 30 Millionen Schilling. Ich habe aus den mindestens 30 Millionen Schil-


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite