dafür die Nudeln. – So viel zum Thema „Aufmischweizen“. Lest eure eigene Zeitung! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Daher sage ich noch einmal – und ich komme damit zum Schluss –: Liebe Freunde, mir ist der eine Brief an die „Kronen Zeitung“ lieber als diese Abhängigkeit von der schwarzen Presse und vor allem von Raiffeisen. Aber wenn es eine Veränderung gibt, lieber Herr Bundesminister – ich habe gehört, Sie nach Niederösterreich, und der Onkel zum Bundespräsidenten –, dann werden Sie wieder froh sein, wenn Raiffeisen ordentlich „dazuschiebt“.
Ich wünsche euch viel Erfolg! (Beifall bei der SPÖ.)
14.36
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Schultes zu Wort gemeldet. Sie kennen die gesetzlichen Bestimmungen. – Bitte.
14.36
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Kollege Faul hat die Behauptung aufgestellt, dass Aufmischweizen dazu da ist, schlechten Weizen herzurichten und den Kunden dann hinters Licht zu führen. – Das ist anders zu sehen, lieber Freund!
Aufmischweizen ist höchst qualitativer Weizen, den wir in Österreich produzieren, der dann nach Italien verkauft wird und der in Italien dazu verwendet wird, um Weizen aus Frankreich so einzustellen, dass damit tatsächlich auch italienisches Gebäck produziert werden kann.
Das ist einfach ein gescheites Ding, und wir in Österreich haben da die beste Qualität von hier bis Canada. Und blöderweise ... (Abg. Dr. Graf: Das ist ja eine Rede! Das ist ja keine tatsächliche Berichtigung! Eine tatsächliche Bestätigung!) – Eine tatsächliche Bestätigung ist, dass unser Weizen so gut ist, dass er als Weizen zur Verbesserung von anderem Weizen verkauft werden kann! – Ja, ich glaube, das genügt eigentlich, und wir sind stolz darauf, dass wir das können. (Beifall bei der ÖVP.)
14.37
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Das war jetzt mehr eine Inserateneinschaltung als eine tatsächliche Berichtigung. – Aber seien wir heute nicht so.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.
14.37
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Der gemeinsame Antrag aller fünf Parteien zur GVO-Freiheit in der österreichischen Landwirtschaft ist sehr wertvoll, und viele der enthaltenen Punkte sind wirklich unterstützenswert. Wenn sich im Hohen Haus heute alle zur GVO-Freiheit bekennen, möchte ich schon darauf hinweisen, dass ein verbales Bekenntnis allein zu wenig ist. Lebensmittel aus GVO-freiem Anbau haben ihren Wert, beziehungsweise gibt es durchaus höhere Herstellungskosten.
Die österreichischen Bauern bekennen sich klar zur GVO-Freiheit. Dies gilt für die Lebensmittelproduktion genauso wie für die Tierfuttermittelproduktion und Energieproduktion. Wer österreichische Lebensmittel einkauft, kauft mehr als nur gesunde und qualitätsvolle Nahrungsmittel. Ich bitte Sie alle, einmal darüber nachzudenken, was passieren würde, wenn für die bäuerlichen Betriebe, die bäuerlichen Familien deren Grundlagen so verschlechtert würden, dass sie zur Aufgabe ihrer Höfe gezwungen wären.
Die wichtigste Existenzgrundlage für die bäuerliche Landwirtschaft ist ein gerechter Preis für ihr Produkt. Die öffentlichen Zahlungen für Leistungen der Landwirtschaft im
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