Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 184

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Ich muss dazu sagen, Herr Kollege Hofer, dass das unserer Ansicht nach nicht korrekt ist, weil die Qualitätskontrollen sehr wohl stattfinden, und zwar durch die Sozialversi­cherungsanstalt der Bauern, die ja als Kompetenzzentrum für die Sozialversicherungs­anstalten agiert. Unserer Ansicht nach ist das mit diesem Kompetenzzentrum, mit die­sen Qualitätsprüfungen ausreichend gegeben. Und deswegen habe ich auch schon im Ausschuss gesagt, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen werden.

Der zweite Antrag beschäftigt sich mit Pflegegeldleistungen mit Auslandbezug. Darin wird die Regierung aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit künftig si­chergestellt ist, dass das Pflegegeld bei ausländischem Wohnsitz ruht. Das wird damit begründet, dass die Überprüfung im Ausland sehr schwierig ist und dass die Adminis­tration in den Verbindungsstellen sehr schwierig umzusetzen ist.

Da muss ich Ihnen sagen, dass das nicht möglich ist, weil die Pflegegeldleistung eine Versicherungsleistung ist, eine Leistung, die auf Einzahlungen beruht. Das heißt, die Menschen haben Ansprüche erworben, und diese Geldleistungen werden ja im Aus­land nur dann bezahlt, wenn die pflegebedürftigen Menschen eben im Inland diesen Anspruch erworben haben. Es gibt dazu auch ein EuGH-Urteil, das besagt, dass es einfach nicht möglich ist, dass die Auslandsbezüge ruhen. Auch deshalb werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.

Ich möchte noch ein paar Anmerkungen zum Pflegegeld und überhaupt zur Pflegede­batte machen, weil ich denke, dass uns dieses Thema noch sehr lange beschäftigen wird. Es ist ein Thema, das sehr emotional diskutiert wird, weil es sehr viele Menschen betrifft. Ich meine, dass der Ansatz von Bundesminister Buchinger, hier eine große Lö­sung zu finden und nicht immer nur punktuell kleine Lösungen zu suchen, sondern über viele Möglichkeiten im Pflegebereich nachzudenken, der richtige ist.

Ich denke auch, dass es sehr, sehr wichtig wäre, das Pflegegeld zu erhöhen, wozu es ja die Novelle des Bundespflegegesetzes gibt, weil das wirklich ein äußerst wichtiger Beitrag wäre, der die Menschen sehr entlasten würde.

Ebenso sehe ich die Neueinstufung von demenzkranken Menschen und behinderten Kindern und Jugendlichen als ganz, ganz wichtigen Punkt. Ich finde es sehr schade, dass die ÖVP bei diesem so wichtigen Gesetz nicht mitgeht. Ich ersuche die Abgeord­neten von der ÖVP, auf ihren Parteivorsitzenden, den Vizekanzler und Finanzminister, dahin gehend einzuwirken, dass vielleicht diese Novelle doch noch umgesetzt werden kann, damit die Menschen in diesem Bereich entlastet werden können.

Vielleicht können Sie in diesem Bereich wirklich einmal den Gedanken hintanstellen, dass Bundesminister Buchinger keinen Erfolg haben darf, denn dieser Erfolg ist nicht für den Minister, sondern wäre wirklich für die Menschen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.40


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordne­te Mandak zum Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kolle­gin.

 


18.41.00

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Antrag betref­fend widmungsgemäße Verwendung des Pflegegeldes. – Ich frage mich, ob Sie sich überlegt haben, wie hoch der Betrag des Pflegegeldes eigentlich ist, der denjenigen zur Verfügung steht, die Pflege, Hilfe und Unterstützung brauchen. Ich wundere mich vor allem über Sie, Herr Kollege Hofer, weil Sie sich sonst in diesem Bereich schon Gedanken machen. Sie wissen genauso gut wie ich, dass das Pflegegeld einen Anteil von rund 2 bis maximal 4 € – in seltenen Fällen – des Stundensatzes des Betreuungs­aufwands ausmacht und abdeckt – und da wollen Sie diejenigen, die Pflegegeld bezie-


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