Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 217

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Weiters gelangen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 653 der Beila­gen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 86.)

20.31.4218. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 827/A(E) der Abgeordneten Johann Rädler, Mag. Johann Maier, Sigisbert Dolinschek, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Neufassung der europäischen Verordnung über Kosmetika (654 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steier. 3 Minuten Rede­zeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.32.06

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Die Verbesserung der Sicherheit von Kosmetika steht im Mittelpunkt des Antrages 827/A. Anlässlich der Überarbeitung der europäischen Rechtsetzung über kosmetische Mittel soll die Kosmetikrichtlinie 1976 mit ihren zahlrei­chen Novellierungen und einzelstaatlichen Gesetzeswerken durch eine einzige Verord­nung ersetzt werden.

Geplant sind höhere Anforderungen an die Produktsicherheit und vereinfachte Regeln für die Meldung neuer kosmetischer Mittel. Dies stellt einen guten Anlass dar, präzisere Formulierungen und Verpflichtungen einzufordern, um Rechtssicherheit für die Herstel­ler, speziell aber für die Kunden zu gewährleisten.

Meine geschätzten Damen und Herren, der Begriff „Kosmetika“ umfasst ja nicht nur Make-ups oder Parfums, sondern auch millionenfach verwendete Produkte für die per­sönliche Hygiene, wie zum Beispiel Zahnpflegemittel, Shampoos oder Seifen.

Neue Erkenntnisse, Produkte und stoffliche Einsatzbereiche machen eine beständige Anpassung der bestehenden Vorschriften im Sinne der KonsumentInnen notwendig.

Der Antrag schlägt daher unter anderem vor, dass die Einführung von Mindeststan­dards zu keiner Absenkung der bisherigen Niveaus führen und die Begrenzung der so genannten CMR-Stoffe, zu denen kanzerogene, mutagene und reproduktionstoxi­sche Stoffe gehören, aufrecht bleibt.

Ganz besonders wichtig ist es, die KonsumentInnen vor möglichen Gesundheitsgefah­ren durch gefälschte Kosmetika zu schützen, denn von 2006 auf 2007 sind die durch Zolldienste an den Außengrenzen der EU beschlagnahmten Kosmetikprodukte um 264 Prozent gestiegen.

Kurz hervorheben möchte ich noch ein Thema, das im Zusammenhang mit Kosmetik, aber auch allgemein eine sehr wichtige Rolle spielt, nämlich die Nanotechnologie. Sie kommt bei verschiedenen Verbraucherprodukten zum Einsatz und wird immer mehr verwendet. Der Markt für Nanoprodukte wächst täglich und sehr stark. Stoffe mit ganz neuen Eigenschaften entstehen. Im Kosmetikbereich finden sich „Nanos“ zum Beispiel bei Tagescremes mit UV-Schutz, Zahncremes und so weiter.

Die Risikoforschung zu den Nanopartikeln steckt aber noch in den Kinderschuhen. Da­mit können gesundheitliche Risiken – zum Beispiel bei Sprays mit Nanotechnologie – nicht ausgeschlossen werden.

 


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