Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 221

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Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 654 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 87.)

20.45.2219. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 826/A(E) der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Johann Rädler, Sigisbert Dolinschek, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Transparenz bei Internet-Roaming-Gebühren und den

Antrag 623/A(E) der Abgeordneten Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz vor ungewolltem Datenroaming in Grenznähe (655 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir kommen nun zum 19. Punkt der Ta­gesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Spindelberger. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


20.45.50

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Roaming – also der englische Ausdruck für „Herumstreifen“ – ist, wie allen bekannt, im Mobilfunk, aber auch im Internet die Bezeichnung für die Benutzung eines fremden Netzes.

Es ist unbestritten, dass wir in diesem Zusammenhang mit großen Problemen zu kämpfen haben, weil sich die Funkwellen nicht an die Bundesgrenzen halten. Daher er­leben wir sowohl als Handy- als auch als Internetnutzer, die in Grenzgebieten wohnen oder urlauben, mitunter böse Überraschungen.

Internetsurfen im Ausland ist im Regelfall natürlich teurer als in Österreich. Dazu kommt, wenn wir beim Thema Internet bleiben, auch noch, dass den Usern weder der Wechsel in ein fremdes Netz noch die neue, großteils viel teurere Kostenstruktur, die sich daraus ergibt, angezeigt wird. Es kommt in diesen Fällen nicht selten vor, dass In­ternet-Monatsrechnungen völlig überraschend teilweise sogar mehrere tausend Euro betragen.

Konsumentenschützer der Arbeiterkammer und des VKI bestätigen, dass solche Opfer­fälle nicht gerade selten sind, weil das Problem ganz einfach darin liegt, dass beim In­ternetsurfen der Wechsel in ein anderes Netz – ob im Ausland oder in Grenzgebieten – ohne entsprechende Information erfolgt und daher die Internetuser meist gar nicht wissen, ob sie sich in einem fremden Netz befinden, was eben genau zu diesen hohen Roaming-Gebühren führt, die unwissentlich zustande kommen.

So eine Situation hat, wie man im morgigen „Kurier“ sieht, dazu geführt, dass es nun­mehr im Bereich der Roaming-Gebühren für Gespräche, welche im Inland geführt wor­den sind, ein wohl richtungweisendes Urteil gibt, welches auch für Internetuser künftig zu einem Präzedenzfall werden könnte. Im morgigen „Kurier“ heißt es, ein redlicher Nutzer eines Mobiltelefons müsse damit rechnen, im Ausland zu einem höheren Tarif zu telefonieren, jedoch nicht im Inland zu einem Auslandstarif.

 


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