Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 105

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

aber auch eine Prüfung durch den Rechnungshof, der sich – wie auch ich – sehr klar gegen diese Ausbreitung des Berater-Unwesens ausgesprochen hat.

Ich finde es daher insgesamt sehr positiv, und wir werden diesem Antrag zustimmen, dass sich die Finanzprokuratur mit dieser Reform zu einem Hilfsorgan der Exekutive entwickelt, entwickeln kann, ebenso wie ja der Rechnungshof ein Hilfsorgan der Legis­lative ist. Was ich positiv finde, ist auch das Zusammenspiel dieser beiden Organisatio­nen, das es ja im Vorfeld dieser Reorganisationsbemühungen auch schon gegeben hat.

Aber eine Voraussetzung ist zentral, nämlich diejenige, dass man der Finanzprokuratur auch in personeller Hinsicht die Chance geben muss, sich so zu positionieren, dass sie sich tatsächlich der Konkurrenz, die von den externen Beratern gegeben ist, stellen kann. Eine Voraussetzung dafür wäre unter anderem nicht nur die personelle Aufsto­ckung – diese ist ja vorgesehen –, sondern auch, als zweite Voraussetzung, eine No­velle des Gehaltsgesetzes.

Diese Novelle des Gehaltsgesetzes haben Sie, Herr Staatssekretär, uns im Ausschuss in Aussicht gestellt, allerdings liegt diesbezüglich kein Abänderungsantrag vor. Wie ich im Vorfeld dieser Beratungen gehört habe, hat es Einigung zwischen dem Bundes­kanzleramt und dem Finanzministerium gegeben. Ich frage mich daher, warum Sie die­sen Abänderungsantrag nicht mehr geschafft haben. Es ist offensichtlich wohl darauf zurückzuführen, dass in den letzten Tagen rein gar nichts mehr gegangen ist.

Was ich im Übrigen auch sehr positiv finde, ist der § 19, in dem sich eine Konkurrenz­klausel befindet, die besagt, dass für Beschäftigte der Finanzprokuratur, welche die Fi­nanzprokuratur verlassen, ein einjähriges Verbot gilt im Hinblick auf Mandanten, die sie beraten haben. Wir haben ja Ähnliches im Zuge der Finanzmarktreform vorgeschlagen, sind damit aber nicht durchgekommen.

Ich hoffe also – noch einmal –, dass heute auf der einen Seite dieses Projekt eine Zu­stimmung findet. Auf der anderen Seite wünsche ich mir schon, dass die Finanzpro­kuratur, wenn sie jetzt zu einem Hilfsorgan der Exekutive wird, auch ein unbeugsamer Staatsdiener in dem Sinn wird, dass sie sich gegen Begehrlichkeiten, die sicherlich vor­handen und gegeben sind, zur Wehr setzen kann.

In diesem Sinne wünsche ich dem Präsidenten, der sich ja sehr darum bemüht hat, dieses Projekt auch umzusetzen, alles Gute und gutes Gelingen! – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Hagenhofer.)

13.43


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Bucher das Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.43.30

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser Regierungsvorlage ist, wie wir wissen, auch ein Prüfbericht des Rechnungshofes vorausgegangen, des Rechnungshofes als des Beratungs- und Kontrollorgans des Hohen Hauses, auf das wir immer so stolz sind, das wir immer so sehr loben und mit dem wir sehr zufrieden sind, weil es der Sache wirklich auf den Grund geht, weil es für uns immer wieder gewisse Optionen gegen­überstellt und uns die Entscheidungen erleichtert.

Wir haben uns daher die Frage zu stellen gehabt: Braucht Österreich eine Finanzpro­kuratur, oder kann es darauf verzichten? – Herr Dr. Fichtenbauer, ich glaube, das war die zentrale Frage. Der Rechnungshof ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die österrei­chische Finanzprokuratur moderner, schlagkräftiger und leistungsfähiger ausgestaltet werden muss, weil er sich davon auch verspricht, dass wir gewisse Entscheidungspro-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite