Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 172

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erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Die Abgeordneten Kopf, Bauer, Kolleginnen und Kollegen haben einen gemeinsamen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1 des Gesetzentwurfes bezieht.

Da nur dieser gemeinsame Antrag gestellt wurde, lasse ich sogleich über den Ge­setzentwurf in 853/A samt Titel und Eingang unter Berücksichtigung des gemeinsamen Abänderungsantrages der Abgeordneten Kopf, Dr. Bauer, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

17.11.567. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 780/A(E) der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Christian Füller, Kolleginnen und Kollegen betreffend weltweit zunehmende Verfolgungen von Christen und Sicherung der Religionsfreiheit (661 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hagenhofer mit einer Wunschredezeit von 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.12.30

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entschließungsantrag zielt unter anderem auch darauf ab, die Einhaltung und die Durchsetzung des Menschen­rechtes auf Religionsfreiheit und Religionsausübungsfreiheit im Rahmen der internatio­nalen Menschenrechtsarbeit auf europäischer Ebene und in bilateralen Beziehungen verstärkt in die Diskussion miteinzubeziehen.

Bei der Ausarbeitung dieses Antrages hat meine Fraktion besonders darauf geachtet, dass man nicht nur weltweit für Menschenrechte und Religionsfreiheit eintritt, sondern dass in der Begründung auch klar hervorkommt, dass man nur dann das moralische Recht hat, Menschenrechte in anderen Ländern einzufordern, wenn man im eigenen Land seine Hausaufgaben gemacht hat und möglichst vorbildlich in Erscheinung tritt.

Gerade was die Religionsfreiheit betrifft, steht Österreich international sehr gut da. Bereits seit dem Jahre 1867, seit dem damals verabschiedeten Staatsgrundgesetz, ist die gemeinsame öffentliche Religionsausübung für gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften garantiert. Seit 1912 gilt diese Garantie auch für den Islam, der


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